Ort: Café B, Johannesstraße 141, 99084 Erfurt
Datum: 02.04.2017
Versammlungsleitung/Wahlleitung: Falko Windisch, Peter Städter
Protokoll: Thomas Sänger, Christian Beuster
Beginn: So., 02.04.2017, 15:15 Uhr
Ende: So., 02.04.2017, 19:16 Uhr
Unterschriften: Versammlungsleiter, Wahlleiter, Protokoll, Vorstand
Anzahl der zur Versammlungseröffnung anwesenden Mitglieder: 10
TOP 1: Formalia
1. Thema: Diskussion und Gespräch über Aufzeichung
TOP 2: Satzungsänderungsanträge
1. Antrag: Umbenennung des Vereins
Antragsstellung: Christian Beuster
„Der Verein beschließt eine Umbenennung des Vereins (§ 1 Absatz 1) in einen bis spätestens zu Beginn der Abstimmung der Versammlung vorgeschlagenen Namen.“
2. Antrag: Änderung des Vereinszweck (Änderungen fett markiert)
Antragsstellung: Christian Beuster
„§ 2 Absatz eins: ‚(1) Zweck des Vereins ist die Förderung von demokratischer Mitbestimmung sowie diesbezüglicher staatsbürgerlicher Bildung im Sinne des Grundgesetzes. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Bürgerbeteiligungsplattformen sowie durch Veranstaltungen und Schulungen zum Thema demokratische Mitbestimmung.‘
wird zu
‚(1) Zweck des Vereins ist die Förderung von demokratischer Mitbestimmung sowie diesbezüglicher staatsbürgerlicher Bildung im Sinne des Grundgesetzes. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Beteiligungsplattformen sowie durch Veranstaltungen und Schulungen zum Thema demokratische Mitbestimmung.‘ geändert.“
3. Antrag: SMV-Geschäftsordnung (Änderungen fett markiert)
Antragsstellung: Christian Beuster „§ 8a: ‚Die Mitgliederversammlung tagt daneben ebenfalls virtuell als Ständige Mitgliederversammlung (nachfolgend SMV genannt). Die Ständige Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse zur Positionierung des Vereins sowie Satzungsänderungen und Änderungen der Beitragsordnung. Personen- und besonders Vorstandswahlen sowie die Änderung ihrer Geschäftsordnung sind ihr jedoch untersagt und der Mitgliederversammlung vorbehalten. Die Verfahrensdetails regelt die SMV-Geschäftsordnung, die nur für die SMV gültig ist und von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.‘
wird zu
‚Die Mitgliederversammlung tagt daneben ebenfalls virtuell als Ständige Mitgliederversammlung (nachfolgend SMV genannt). Die Ständige Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse zur Positionierung des Vereins sowie Satzungsänderungen und Änderungen der Beitragsordnung. Personen- und besonders Vorstandswahlen sind ihr jedoch untersagt und der Mitgliederversammlung vorbehalten. Die Verfahrensdetails regelt die SMV-Geschäftsordnung, die nur für die SMV gültig ist und von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.‘ geändert.“
4. Antrag: Aufnahme juristischer Personen
Antragsstellung: Christian Beuster
„§ 5 Absatz 2: ‚Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.‘
wird zu
“Über die Aufnahme von natürlichen Personen entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.‘
geändert
Zusätzlich wird § 5 Absatz 2.1 mit folgendem Inhalt eingefügt:
‚Über die Aufnahme von juristischen Personen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.'“
TOP 3: Entlastung des Vorstandes
1. Thema: Aussprache Vorstand
TOP 4: Vorstandswahlen
TOP 5: Verschiedenes
2. Thema: Vorschlag für ein neues IT-Konzept
3. Thema: Form zur Erbringung von Auftragsleistungen: Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder Unternehmergesellschaft (UG)
4.Thema: Aussprache zur Kommunikationkultur innerhalb des Vereins
5. Thema: Diskussion über ein Tool für bessere Zusammenarbeit im Verein
6.Thema: Pläne für die nächste Amtsperiode
7. Thema: Verfahrensregeln SMV''
Antragsstellung: Christian Beuster
„Der Verein beschließt eine Umbenennung des Vereins (§ 1 Absatz 1) in einen bis spätestens zu Beginn der Abstimmung der Versammlung vorgeschlagenen Namen.“
Vorstellung und Diskussion der Namensvorschläge
Verschiebung der Abstimmung und Vorzug des 2. Antrages
Gewinnervorschlag: Demokratielabor
Abstimmung: 7 dafür, 2 dagegen (angenommen)
Antragsstellung: Christian Beuster
„§ 2 Absatz eins: ‚(1) Zweck des Vereins ist die Förderung von demokratischer Mitbestimmung sowie diesbezüglicher staatsbürgerlicher Bildung im Sinne des Grundgesetzes. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Bürgerbeteiligungsplattformen sowie durch Veranstaltungen und Schulungen zum Thema demokratische Mitbestimmung.‘
wird zu
‚(1) Zweck des Vereins ist die Förderung von demokratischer Mitbestimmung sowie diesbezüglicher staatsbürgerlicher Bildung im Sinne des Grundgesetzes. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Beteiligungsplattformen sowie durch Veranstaltungen und Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema demokratische Mitbestimmung.‘ geändert.“
Diskussion über Notwendigkeit und rechtliches
Abstimmung: 2 Stimmen Enthaltung, alle anderen dafür (angenommen)
Vorläufiges Ergebnis, schwebend ungültig, da nichtanwesende Mitglieder laut §33 BGB schriftlich zustimmen müssen
Antragsstellung: Christian Beuster
„§ 8a: ‚Die Mitgliederversammlung tagt daneben ebenfalls virtuell als Ständige Mitgliederversammlung (nachfolgend SMV genannt). Die Ständige Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse zur Positionierung des Vereins sowie Satzungsänderungen und Änderungen der Beitragsordnung. Personen- und besonders Vorstandswahlen sowie die Änderung ihrer Geschäftsordnung sind ihr jedoch untersagt und der Mitgliederversammlung vorbehalten. Die Verfahrensdetails regelt die SMV-Geschäftsordnung, die nur für die SMV gültig ist und von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.‘
wird zu
‚Die Mitgliederversammlung tagt daneben ebenfalls virtuell als Ständige Mitgliederversammlung (nachfolgend SMV genannt). Die Ständige Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse zur Positionierung des Vereins sowie Satzungsänderungen und Änderungen der Beitragsordnung. Personen- und besonders Vorstandswahlen sind ihr jedoch untersagt und der Mitgliederversammlung vorbehalten. Die Verfahrensdetails regelt die SMV-Geschäftsordnung, die nur für die SMV gültig ist und von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.‘ geändert.“
Diskussion über weitergehende Gleichberechtigung von SMV und Offline-MV sowie mögliche Vertagung
Antrag zurückgezogen
Antragsstellung: Christian Beuster
„§ 5 Absatz 2: ‚Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.‘
wird zu
“Über die Aufnahme von natürlichen Personen entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.‘
geändert
Zusätzlich wird § 5 Absatz 2.1 mit folgendem Inhalt eingefügt:
‚Über die Aufnahme von juristischen Personen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.'“
Begründung: wird bereits so gehandhabt
Diskussion: Das Glitzerkollektiv schlägt vor, das Verfahren des neuen Absatz 2.1 für alle Mitglieder anzuwenden. Der Antragsteller hält Datenschutz und mögliche Abschreckung von Mitgliedern dagegen.
Abstimmung: 7 dafür, 1 dagegen (angenommen)
Verantwortliche: Cornelia Beuster
Mittel wurden zweckentsprechend verwendet, Buchführung ist ordentlich
Empfehlung der Entlastung des Vorstands
Vorstand einstimmig entlastet
Hinweis auf kommunale OpenGov-Initiative der Bundesregierung: das Bundesministerium des Innern hat heute gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden - dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund - das Pilotvorhaben „Modellkommune Open Government“ gestartet. Mit dem Projekt werden neun Modellkommunen mit je 50.000 € bei der Konzipierung und Umsetzung von Open Government-Maßnahmen unterstützt. Ziel der Initiatoren ist es, über den Wettbewerb voneinander zu lernen, wie kommunales Open Government effizient und mit hohem gesellschaftlichem Nutzen eingesetzt werden kann.
Die Versammlungsleitung schließt die Sitzung um 19:16 Uhr.
Unterschriften
Versammlungsleitung/Wahlleitung Falko Windisch:
Vorstandsmitglied/Protokoll Thomas Sänger:
Vorstandsmitglied/Protokoll Christian Beuster:
Vorstandsmitglied Astrid Gäbert:
Vorstandsmitglied Udo Schönemann: