Beitragsordnung des Demokratielabor e.V.
Beschlossen von der Gründungsversammlung am 31. Juli 2013
Geändert in der SMV am 31. Dezember 2017.
Zusammensetzung der Mitgliedsbeiträge
Derzeit beträgt der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag:
Beitragsklasse | | Jährlicher Beitrag |
Natürliche Personen | über die Höhe des Beitrages entscheidet das Mitglied selbst, Mindestbeitrag | 12,00 € |
juristische Personen | Mindestbeitrag | 72,00 € |
Art der Zahlung:
Die Mitgliedsbeiträge sind wie folgt zu zahlen:
jährlich, jeweils am 1. Januar
Bei Eintritt im Laufe eines Jahres ist der anteilige Jahresmitgliedsbeitrag pro Monat zu berechnen. Die Berechnung erfolgt monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Eintritt stattfindet.
bei Austritt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge