Bei der Mitgliederversammlung wurden Dinge geändert, die eine Änderung unseres Eintrags im Vereinsregister durch das Amtsgericht erfordern. Was nun?
Fälle, die eine solche Änderung erfordern:
Vorgehen:
Änderungen per E-Mail an das Notariat senden
Protokoll der Mitgliederversammlung (Wiki-Seite als PDF drucken) und Satzungsänderungen (Diff der Wikiseite als PDF)
Bei neuen Vorstandsmitgliedern auch das Protokoll der konstituierenden Vorstandssitzung (ebenfalls Wiki-Seite als PDF) und die Personalien des neuen Vorstandsmitglieds (Vollständiger Name, Adresse, Geburtsdatum)
Wenn das Amtsgericht eine Frist für die Änderungen vorsieht, sollte diese dem Notariat mitgeteilt werden
Das Notariat sendet einen Entwurf für die Änderung des Vereinsregistereintrags, den der Vorstand gegenlesen sollte
Ist der Entwurf in Ordnung, kann ein Termin zur Vorlage der Papierdokumente und persönlichen Unterzeichnung vereinbart werden
Solange die Vorstandsmitglieder laut Satzung einzelvertretungsberechtigt sind, muss dort nur ein Vorstandsmitglied erscheinen
Zum Termin mitbringen:
Kopie des satzungsgemäß unterzeichneten Protokolls der Mitgliederversammlung
Kopie des satzungsgemäß unterzeichneten Protokolls über die konstituierende Vorstandssitzung (Solange die Vorstandsmitglieder laut Satzung einzelvertretungsberechtigt sind, reicht die Unterschrift eines Vorstandsmitglieds)
2 Kopien der geänderten Satzung
Das neue Vorstandsmitglied bringt einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis) mit
Das Notariat reicht die Dokumente dann fristgerecht beim Amtsgericht ein