Diskussion über Verfahrensregeln der SMV
Aktuelle Verfahrensregeln (Phasen: Neu, Diskussion, Eingefroren, Abstimmung):
- Schnellverfahren für ein Meinungsbild: https://lqfb.liquid-erfurt.org/policy/show/1.html (<1 Tag, 2 Tage, 1 Tag, 1 Tag)
- Normalverfahren für ein Meinungsbild: https://lqfb.liquid-erfurt.org/policy/show/2.html (<7 Tage, 14 Tage, 7 Tage, 7 Tage)
- Satzungsänderungsanträge in der SMV: https://lqfb.liquid-erfurt.org/policy/show/7.html (<7 Tage, 14 Tage, 7 Tage, 7 Tage)
- sonstige Abstimmungen in der SMV: https://lqfb.liquid-erfurt.org/policy/show/8.html (<7 Tage, 14 Tage, 7 Tage, 7 Tage)
Aktuelle Probleme und Anregungen:
- Anträge werden erst kurz vor knapp gelesen – führt zwingend zu dem Problem, dass Verbesserungsvorschläge zu einem Zeitpunkt gemacht werden, in dem sie nicht mehr berücksichtigt werden können
- Ggf. brauchen wir noch ein Regelwerk, dass zeitlich zwischen dem kurzen und dem längeren liegt
- Ggf. sollte die Diskussionsphase bei Satzungsänderungsanträgen länger laufen
Argumente und Lösungsvorschläge des Glitzerkollektivs:
- Problem: dass Anträge zu spät gelesen werden, könnte darauf hinweisen, dass die Online-Beschlussfassung gegenüber der Offline-Beschlussfassung nicht ausreichend priorisiert und nicht ausreichend praktiziert wird
- Kurzfassung der Lösungsvorschläge:
- Online first, offline second ;) (Entscheidungen werden primär in der SMV getroffen)
- Mehr Kompetenzen für die SMV, die jetzt beim Vorstand liegen (Eilkompetenz kann beim Vorstand bleiben)
- Delegationen gegen Arbeitsüberlastung
- Gültigkeitsdauer von Stimmrechtsübertragungen begrenzen
Phasenrhythmen beim Glitzerkollektiv:
- Phasenverhältnisse aller Verfahrensregeln im Online-Abstimmungssystem vereinheitlicht, auch zwischen unterschiedlichen Organen (d.h. im Vorstand sind die Phasenverhältnisse so wie in der Mitgliederversammlung)
- Zulassungsphase so lang wie die Abstimmungsphase;
- Diskussionsphase dreimal so lang wie die Überprüfungsphase;
- Überprüfungsphase halb so lang wie die Abstimmungsphase.
- Phasenrhythmus ist also 2:3:1:2 (Zu:Dis:Über:Ab)
- 30,- 90-, 180-Tage-Regeln (Die Zulassungsphase bleibt außen vor, weil sie die einzige Phase ist, die eine variable Länge haben kann.)
- 30-Tage-Regel: Dis + Über + Ab = 30 Tage (10 Tage Zulassung, 15 Tage Diskussion, 5 Tage Überprüfung, 10 Tage Abstimmung)
- 90-Tage Regel: Dis + Über + Ab = 90 Tage (30 Tage Zulassung, 45 Tage Diskussion, 15 Tage Überprüfung, 30 Tage Abstimmung)
- Vorteile:
- Wenn am Anfang eines Kalendermonats ein 30-Tage-Verfahren die Diskussionsphase erreicht, wissen die Beteiligten, dass sie sich spätestens Mitte des Kalendermonats darum kümmern müssen
- "Ich selbst meine, dass diese Vorgehensweise (einheitliche Phasenverhältnisse und hilfreiche Benennung der Verfahrensregeln) niemandem schadet, aber auch nicht zwingend allen Stimmberechtigten hilft -- zumindest aber denjenigen, die das Abstimmungssystem intensiv nutzen."
- "Die ziemlich langen 180-Tage-Regeln führen zumindest dazu, dass mehr Programmarbeit schwebend gehalten wird. Dadurch werden die Anträge von mehr seltenen Besucher*innen zur Kenntnis genommen, auch wenn das bei den wenigsten der seltenen Besucher*innen dazu führt, dass sie sich mit Verbesserungsvorschlägen beteiligen."