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protokolle:mv:2017-04-02

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-‚(1) Zweck des Vereins ist die Förderung von demokratischer Mitbestimmung sowie diesbezüglicher staatsbürgerlicher Bildung im Sinne des Grundgesetzes. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Beteiligungs­plattformen sowie durch Veranstaltungen und Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema demokratische Mitbestim­mung.‘+‚(1) Zweck des Vereins ist die Förderung von demokratischer Mitbestimmung sowie diesbezüglicher staatsbürgerlicher Bildung im Sinne des Grundgesetzes. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von **Beteiligungs­plattformen** sowie durch Veranstaltungen und **Qualifizierungsmaßnahmen** zum Thema demokratische Mitbestim­mung.‘
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 „§ 8a: „§ 8a:
-‚Die Mitgliederversammlung tagt daneben ebenfalls virtuell als Ständige Mitgliederversammlung (nachfolgend SMV genannt). Die Ständige Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse zur Positionierung des Vereins sowie Satzungsänderungen und Änderungen der Beitragsordnung. Personen- und besonders Vorstandswahlen sowie die Änderung ihrer Geschäftsordnung sind ihr jedoch untersagt und der Mitgliederversammlung vorbehalten. Die Verfahrensdetails regelt die SMV-Geschäftsordnung, die nur für die SMV gültig ist und von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.‘+‚Die Mitgliederversammlung tagt daneben ebenfalls virtuell als Ständige Mitgliederversammlung (nachfolgend SMV genannt). Die Ständige Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse zur Positionierung des Vereins sowie Satzungsänderungen und Änderungen der Beitragsordnung. Personen- und besonders Vorstandswahlen **sowie die Änderung ihrer Geschäftsordnung** sind ihr jedoch untersagt und der Mitgliederversammlung vorbehalten. Die Verfahrensdetails regelt die SMV-Geschäftsordnung, die nur für die SMV gültig ist und von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.‘
  
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protokolle/mv/2017-04-02.txt · Zuletzt geändert: 19.09.2017 00:07 von Astrid Gäbert

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