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verein:beitragsordnung

Beitragsordnung des Demokratielabor e.V.

Beschlossen von der Gründungsversammlung am 31. Juli 2013

Geändert in der SMV am 31. Dezember 2017.

Zusammensetzung der Mitgliedsbeiträge

Derzeit beträgt der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag:

Beitragsklasse Jährlicher Beitrag
Natürliche Personen über die Höhe des Beitrages entscheidet das Mitglied selbst, Mindestbeitrag 12,00 €
juristische Personen Mindestbeitrag 72,00 €

Art der Zahlung:

Die Mitgliedsbeiträge sind wie folgt zu zahlen:

  • jährlich, jeweils am 1. Januar
  • Bei Eintritt im Laufe eines Jahres ist der anteilige Jahresmitgliedsbeitrag pro Monat zu berechnen. Die Berechnung erfolgt monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Eintritt stattfindet.
  • bei Austritt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge
verein/beitragsordnung.txt · Zuletzt geändert: 12.05.2023 05:28 von Christian Beuster

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