verein:beitragsordnung
Beitragsordnung des Demokratielabor e.V.
Beschlossen von der Gründungsversammlung am 31. Juli 2013
Geändert in der SMV am 31. Dezember 2017.
Zusammensetzung der Mitgliedsbeiträge
Derzeit beträgt der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag:
Beitragsklasse | Jährlicher Beitrag | |
---|---|---|
Natürliche Personen | über die Höhe des Beitrages entscheidet das Mitglied selbst, Mindestbeitrag | 12,00 € |
juristische Personen | Mindestbeitrag | 72,00 € |
Art der Zahlung:
Die Mitgliedsbeiträge sind wie folgt zu zahlen:
- jährlich, jeweils am 1. Januar
- Bei Eintritt im Laufe eines Jahres ist der anteilige Jahresmitgliedsbeitrag pro Monat zu berechnen. Die Berechnung erfolgt monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Eintritt stattfindet.
- bei Austritt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge
verein/beitragsordnung.txt · Zuletzt geändert: 12.05.2023 05:28 von Christian Beuster