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Geschäftsordnung SMV

Beschlossen am 09.03.2014 in der Mitgliederversammlung.
Geändert am 07.01.2019 in der Ständigen Mitgliederversammlung.

§1 Ständige Mitgliederversammlung

(1) Der Verein führt Abstimmungen mit Hilfe der Ständigen Mitgliederversammlung durch. Dadurch soll die Beteiligungsmöglichkeit der Mitglieder dauerhaft gestärkt werden.

(2) Abstimmungen im Sinne dieser Ordnung sind Abstimmungen im Rahmen von §8a der Satzung.

(3) Anträge werden innerhalb des Abstimmungstools (https://smv.demokratielabor.org/ ) abgestimmt.

(4) Als Abstimmungstool wird Liquid Feedback in der Hauptversion 3 verwendet. Veränderungen sind den Mitgliedern zugänglich zu machen.

(5) Die Ständige Mitgliederversammlung arbeitet nach den Prinzipien der Liquid Democracy.

(6) Das Auszählverfahren orientiert sich an der Schulze-Methode. (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Schulze-Methode )

(7) Anträge nach dieser Ordnung werden im Abstimmungstool als „Initiativen“ bezeichnet.

§2 Themenbereiche

(1) Die Ständige Mitgliederversammlung ist in folgende Themenbereiche gegliedert:
a) „Meinungsbilder“: Die Mitglieder werden zu ihrer Meinung zu bestimmten Inhalten gefragt. Daraus ergibt sich keine Handlungsanweisung für den Vorstand.
b) „Satzungsänderungsanträge“: Die Mitglieder stimmen über Anträge zur Änderung der Satzung ab. Der Vorstand hat daraufhin die Änderungen in die Satzung einzupflegen und dem Amtsgericht im vorgegebenen Zeitrahmen der Satzung mitzuteilen, ggf. auch dem Finanzamt.
c) „Satzungsanhänge“: Beitragsordnung und Geschäftsordnungsanträge. Der Vorstand kümmert sich um die Umsetzung der beschlossenen Änderungen bzw. Organisation der Mitgliederversammlungen.
d) „Richtungsanträge“: Anträge, die die Richtung des Vereins bestimmen. Daraus ergeben sich direkte Anweisungen an den Vorstand.
e) „Aufnahme von juristischen Mitgliedern“: Die Aufnahme von juristischen Mitgliedern. Der Vorstand hat sich bei Annahme um die Aufnahme zu kümmern.
f) „Anträge an den Vorstand“: Mitglieder stellen dem Vorstand Anträge. Daraus leitet sich direkt eine Handlungsanweisung an den Vorstand ab.
g) „Sonstige organisatorische Belange“: Zeitpunkt und Ort der Mitgliederversammlung oder Änderung der Nutzungsbedingungen bei Liquid Erfurt und evtl. anderen Projekten sind Inhalt dieses Themenbereiches. Der Vorstand kümmert sich um die Umsetzung der beschlossenen Änderungen bzw. Organisation der Mitgliederversammlungen.
h) „Technische Änderungsvorschläge“: Vorschläge zu gestalterischen oder technischen Änderungen der SMV. Der Vorstand kümmert sich um die Umsetzung, sofern technisch möglich.

§3 Phasen

(1) Die Abstimmungen gliedern sich in 5 Phasen:
1. Neu: In dieser Phase können Mitglieder eine Initiative unterstützen. Es ist der/dem Antragsteller*in möglich, den Text der Initiative zu verbessern. Unterstützer*innen einer Initiative können Anmerkungen zur Initiative machen oder ihre Unterstützung an die Umsetzung bestimmter Veränderungsvorschläge koppeln. Wird die Initiative von mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder unterstützt, so gelangt sie in die Phase der Diskussion. Geschieht dies nicht, so wird die Initiative abgebrochen.
2. In Diskussion: Es ist Mitgliedern in dieser Phase weiterhin möglich, eine Initiative zu unterstützen. Unterstützer*innen einer Initiative können weiterhin Anmerkungen zur Initiative machen oder ihre Unterstützung an die Umsetzung bestimmter Veränderungsvorschläge koppeln. Es ist der/dem Initiator*in möglich, den Text der Initiative zu verbessern.
3. Eingefroren: Hier kann der Text der Initiative nicht mehr bearbeitet werden. Es können aber noch Gegeninitiativen gestellt werden. Auch eine Unterstützung der Initiative ist noch möglich.
4. Abstimmung: Mitglieder können über die Initiative abstimmen. Stehen mehrere konkurrierende Initiativen zur Abstimmung, können sie die verschiedenen Initiativen gewichten.
5. Abgeschlossen bzw. Abgebrochen: Eine Initiative gilt nur als angenommen, wenn 10% der stimmberechtigten Stimmen abgegeben wurden.

(2) Innerhalb einer Initiative dürfen sich diese Phasen nicht überlappen.

§3a Dauer der Phasen

(1) Sehr Kurze Laufzeit (9 Tage): Anwendbar bei „Meinungsbilder“, „Anträge an den Vorstand“ und „Technische Änderungsvorschläge“

  • 3 Tage Zeit für die Zulassung eines Themas;
  • Zulassungsquorum: 10% der stimmberechtigten Stimmen;
  • 3 Tage Zeit für die Diskussion der Anträge;
  • 3 Tag Zeit für die Überprüfung der Anträge;
  • Überprüfungsquorum: 10% der stimmberechtigten Stimmen;
  • 3 Tage Zeit für die Abstimmung über Anträge;
  • Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit.

(2) Kurze Laufzeit (14 Tage):

  • Anwendbar bei „Meinungsbilder“, „Anträge an den Vorstand“ und „Technische Änderungsvorschläge“
  • 4 Tage Zeit für die Zulassung eines Themas;
  • Zulassungsquorum: 10% der stimmberechtigten Stimmen;
  • 5 Tage Zeit für die Diskussion der Anträge;
  • 4 Tage Zeit für die Überprüfung der Anträge;
  • Überprüfungsquorum: 10% der stimmberechtigten Stimmen;
  • 5 Tage Zeit für die Abstimmung über Anträge;
  • Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit.

(3) Normale Laufzeit (30 Tage):

  • Anwendbar bei „Meinungsbilder“, „Richtungsanträge“, „Aufnahme von juristischen Mitgliedern“, „Anträge an den Vorstand“, „Sonstige organisatorische Belange“ und „Technische Änderungsvorschläge“
  • 5 Tage Zeit für die Zulassung eines Themas;
  • Zulassungsquorum: 10% der stimmberechtigten Stimmen;
  • 12 Tage Zeit für die Diskussion der Anträge;
  • 6 Tage Zeit für die Überprüfung der Anträge;
  • Überprüfungsquorum: 10% der stimmberechtigten Stimmen;
  • 12 Tage Zeit für die Abstimmung über Anträge;
  • Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit.

(4) Lange Laufzeit (Satzungsanhänge, 60 Tage):

  • Anwendbar bei „Satzungsanhänge“
  • 15 Tage Zeit für die Zulassung eines Themas;
  • Zulassungsquorum: 10% der stimmberechtigten Stimmen;
  • 30 Tage Zeit für die Diskussion der Anträge;
  • 10 Tage Zeit für die Überprüfung der Anträge;
  • Überprüfungsquorum: 10% der stimmberechtigten Stimmen;
  • 20 Tage Zeit für die Abstimmung über Anträge;
  • Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit.

(5) Lange Laufzeit (Satzung, 60 Tage):

  • Anwendbar bei „Satzungsänderungsanträge“
  • 15 Tage Zeit für die Zulassung eines Themas;
  • Zulassungsquorum: 10% der stimmberechtigten Stimmen;
  • 30 Tage Zeit für die Diskussion der Anträge;
  • 10 Tage Zeit für die Überprüfung der Anträge;
  • Überprüfungsquorum: 10% der stimmberechtigten Stimmen;
  • 20 Tage Zeit für die Abstimmung über Anträge;
  • Beschlussfassung mit Zwiedrittelmehrheit.

§4 Stimmrecht

(1) Stimmberechtigt ist jedes zahlende Mitglied im Sinne des §5 der Satzung. Ausgenommen sind Mitglieder, die das Stimmrecht im Sinne des §5 Absatz 1.1 der Satzung zum Stichtag des ersten Tages der Abstimmung nicht innehaben.

§5 Anträge

(1) Jedes Mitglied kann Anträge einreichen. Ausgenommen sind Mitglieder, die nach §4 dieser Geschäftsordnung über kein Stimmrecht verfügen.

§6 Delegationen

(1) Jedes stimmberechtigte Mitglied hat die Möglichkeit, seine/ihre Stimme an ein anderes stimmberechtigtes Mitglied zu delegieren. Diesem steht es wiederum frei, seine/ihre Stimmen auf ein weiteres stimmberechtigtes Mitglied zu übertragen (Kettendelegation).

(2) Delegationen verfallen nicht automatisch; monatlich wird an die/den Delegierenden eine Erinnerungsmail verschickt.

(3) Ein Mitglied, welches seine Stimme delegiert hat, kann jederzeit selbst an einer Abstimmung teilnehmen. Die entsprechende Delegation wird in diesem Fall für die betroffene Abstimmung ausgesetzt.

verein/go-smv.1546889605.txt.gz · Zuletzt geändert: 07.01.2019 20:33 von Christian Beuster

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