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verein:go-vorstand

Vorstandsgeschäftsordnung

§ 1 Sitzungen

  1. Vorstandssitzungen finden nach Bedarf des Vorstandes oder auf Verlangen der Mitglieder statt.

§ 1a Tagesordnung

  1. Die Tagesordnung ist 2 Tage vor der Sitzung zu veröffentlichen.
  2. Tagesordnungspunkte können im Sitzungsverlauf von den anwesenden Vorstandsmitgliedern hinzugefügt werden. Dies ist im Protokoll eindeutig zu vermerken.

§ 1b Vertraulichkeit / Öffentlichkeit

  1. Die Sitzungen des Vorstandes sind öffentlich.
  2. Die Sitzung ist nicht öffentlich, wenn datenschutzrechtlich relevante Punkte behandelt werden oder die Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder dies begründet verlangt.

§ 1c Sitzungsleitung

  1. Die Sitzungsleitung legen die Vorstandsmitglieder vor oder zu Beginn der Sitzung fest.
  2. Die Sitzungsleitung legt zu Beginn der Sitzung mindestens eine Protokollführung fest.

§ 1d Beschlussfähigkeit

  1. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend sind.
  2. Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung von der Sitzungsleitung festzustellen.

§ 1e Abstimmung

  1. Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstandes berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen.
  2. Ausgenommen sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Zustimmung eines Finanzvorstandes notwendig.
  3. Abstimmungen erfolgen in der durch die Sitzungsleitung bestimmten Form.
  4. Der Vorstand entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
  5. Die Geschäftsordnung kann mit Zustimmung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder geändert werden.

§ 1f Niederschrift

  1. Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung ist durch die Protokollführung schriftlich festzuhalten.
  2. Das Protokoll wird mit einfacher Mehrheit von den Vorstandsmitgliedern im Umlauf oder zur nächsten Vorstandssitzung bestätigt.

§ 1g Aufzeichnung

  1. Zu jeder Vorstandssitzung fertigt der Vorstand eine Aufzeichnung an, die den Mitgliedern zusammen mit dem Protokoll zugänglich gemacht wird.
  2. Sollte keine Aufzeichnung möglich sein, so ist der Grund im Protokoll zu nennen.

§ 2 Aufgabenverteilung

Der Vorstand verteilt seine Aufgaben wie folgt:

a) Vorsitzender: Christian Beuster

  • Pressearbeit
  • Vertretung nach Außen
  • Mitgliederverwaltung und Finanzen (Stellvertretung)
  • Technische Koordination/Konzeption (Stellvertretung)

b) Schatzmeister: Udo Schönemann

  • Finanzen
  • Mitgliederverwaltung
  • Kommunikation mit Mitgliedern

c) stellvertretender Vorsitzender: Thomas Sänger

  • Technische Koordination/Konzeption
  • Beteiligungsplattform(weiter)entwicklung

§ 3 Umlaufbeschlüsse

  1. Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Diese werden vereinsöffentlich abgestimmt, sofern sie keine datenschutzrelevanten Informationen beinhalten.
  2. Die Laufzeit der Umlaufbeschlüsse beträgt 2 Tage. Sollte ein Vorstandsmitglied zur Abstimmung verhindert sein, kann es seine Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung innerhalb von 3 Tagen nach der Abstimmung den anderen Vorstandsmitgliedern per Mail mitteilen.
  3. Alle Beschlüsse werden veröffentlicht.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 15.04.2023 in Kraft.

verein/go-vorstand.txt · Zuletzt geändert: 02.05.2023 14:59 von Christian Beuster

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