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Vorstandsgeschäftsordnung

§ 1 Sitzungen

1. Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt.

§ 2 Tagesordnung

1. Die Tagesordnung ist 2 Tage vor der Sitzung zu veröffentlichen. 2. Tagesordnungspunkte können im Sitzungsverlauf von den anwesenden Vorständen hinzugefügt werden. Dies ist im Protokoll eindeutig zu vermerken.

§ 3 Vertraulichkeit / Öffentlichkeit

1. Die Sitzungen des Vorstandes sind öffentlich. 2. Die Sitzung ist nicht öffentlich wenn datenschutzrechtlich relevante Punkte behandelt werden oder die Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder dies begründet verlangt.

§ 4 Sitzungsleitung

1. Die Sitzungsleitung legen die Vorstandsmitglieder vor oder zu Beginn der Sitzung fest. 2. Die Sitzungsleitung legt zu Beginn der Sitzung mindestens eine Protokollführung fest.

§ 5 Beschlussfähigkeit

1. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind. 2. Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung von der Sitzungsleitung festzustellen.

§ 6 Abstimmung

1. Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstandes berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen. 2. Ausgenommen sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Zustimmung des Schatzmeisters notwendig. 3. Abstimmungen erfolgen in der durch den Sitzungsleiter bestimmten Form. 4. Der Vorstand entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. 5. Die Geschäftsordnung kann mit Zustimmung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder geändert werden.

§ 7 Aufgabenverteilung

Der Vorstand verteilt seine Aufgaben wie folgt: a) Vorsitzender: Christian Beuster

  • Kontakt mit Stadtrat
  • Pressearbeit
  • Vertretung nach Außen

b) stellvertretender Vorsitzender: Thomas Sänger

  • technische Realisation
  • technische Webseitenpflege
  • technischer Support

c) Schatzmeister: Udo Schönemann

  • Finanzen
  • Mitgliederverwaltung
  • Kommunikation mit Mitgliedern

§ 8 Niederschrift

1. Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung ist durch die Protokollführung schriftlich festzuhalten. 2. Das Protokoll wird mit einfacher Mehrheit von den Vorständen zur nächsten Vorstandssitzung bestätigt.

§ 9 Umlaufbeschlüsse

1. Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Sobald eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag abstimmt, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt. 2. Alle Beschlüsse werden veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind sie zu erwähnen.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 28.02.2015 in Kraft.

verein/go-vorstand.1447608330.txt.gz · Zuletzt geändert: 15.11.2015 18:25 von Thomas Sänger

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