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verein:go-vorstand

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formalia:go-vorstand [15.11.2015 18:25] – Seite von protokolle:verein:go-vorstand nach formalia:go-vorstand verschoben Thomas Sängerverein:go-vorstand [02.05.2023 14:59] (aktuell) Christian Beuster
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- 
 ====== Vorstandsgeschäftsordnung ====== ====== Vorstandsgeschäftsordnung ======
- +  
-==== § 1 Sitzungen ==== +===== § 1 Sitzungen ===== 
-1. Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt. +  
- +  - Vorstandssitzungen finden nach Bedarf des Vorstandes oder auf Verlangen der Mitglieder statt. 
-==== § Tagesordnung ==== +  
-1. Die Tagesordnung ist 2 Tage vor der Sitzung zu veröffentlichen. +==== § 1a Tagesordnung ==== 
-2. Tagesordnungspunkte können im Sitzungsverlauf von den anwesenden Vorständen hinzugefügt werden. Dies ist im Protokoll eindeutig zu vermerken. +  
- +  - Die Tagesordnung ist 2 Tage vor der Sitzung zu veröffentlichen. 
-==== § Vertraulichkeit / Öffentlichkeit ==== +  Tagesordnungspunkte können im Sitzungsverlauf von den anwesenden Vorstandsmitgliedern hinzugefügt werden. Dies ist im Protokoll eindeutig zu vermerken. 
-1. Die Sitzungen des Vorstandes sind öffentlich. +  
-2. Die Sitzung ist nicht öffentlich wenn datenschutzrechtlich relevante Punkte behandelt werden oder die Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder dies begründet verlangt. +==== § 1b Vertraulichkeit / Öffentlichkeit ==== 
- +  
-==== § Sitzungsleitung ==== +  - Die Sitzungen des Vorstandes sind öffentlich. 
-1. Die Sitzungsleitung legen die Vorstandsmitglieder vor oder zu Beginn der Sitzung fest. +  Die Sitzung ist nicht öffentlichwenn datenschutzrechtlich relevante Punkte behandelt werden oder die Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder dies begründet verlangt. 
-2. Die Sitzungsleitung legt zu Beginn der Sitzung mindestens eine Protokollführung fest. +  
- +==== § 1c Sitzungsleitung ==== 
-==== § Beschlussfähigkeit ==== +  
-1. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind. +  - Die Sitzungsleitung legen die Vorstandsmitglieder vor oder zu Beginn der Sitzung fest. 
-2. Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung von der Sitzungsleitung festzustellen. +  Die Sitzungsleitung legt zu Beginn der Sitzung mindestens eine Protokollführung fest. 
- +  
-==== § Abstimmung ==== +==== § 1d Beschlussfähigkeit ==== 
-1. Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstandes berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen. +  
-2. Ausgenommen sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Zustimmung des Schatzmeisters notwendig. +  - Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend sind. 
-3. Abstimmungen erfolgen in der durch den Sitzungsleiter bestimmten Form. +  Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung von der Sitzungsleitung festzustellen. 
-4. Der Vorstand entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. +  
-5. Die Geschäftsordnung kann mit Zustimmung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder geändert werden. +==== § 1e Abstimmung ==== 
- +  
-==== § Aufgabenverteilung ====+  - Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstandes berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen. 
 +  Ausgenommen sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Zustimmung eines Finanzvorstandes notwendig. 
 +  Abstimmungen erfolgen in der durch die Sitzungsleitung bestimmten Form. 
 +  Der Vorstand entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. 
 +  Die Geschäftsordnung kann mit Zustimmung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder geändert werden. 
 +  
 +==== § 1f Niederschrift ==== 
 +  
 +  - Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung ist durch die Protokollführung schriftlich festzuhalten. 
 +  - Das Protokoll wird mit einfacher Mehrheit von den Vorstandsmitgliedern im Umlauf oder zur nächsten Vorstandssitzung bestätigt. 
 +  
 +==== § 1g Aufzeichnung ==== 
 +  
 +  - Zu jeder Vorstandssitzung fertigt der Vorstand eine Aufzeichnung an, die den Mitgliedern zusammen mit dem Protokoll zugänglich gemacht wird. 
 +  - Sollte keine Aufzeichnung möglich sein, so ist der Grund im Protokoll zu nennen. 
 +  
 +===== § 2 Aufgabenverteilung ====
 + 
 Der Vorstand verteilt seine Aufgaben wie folgt: Der Vorstand verteilt seine Aufgaben wie folgt:
 + 
 a) Vorsitzender: Christian Beuster a) Vorsitzender: Christian Beuster
- +  * Pressearbeit 
-      Kontakt mit Stadtrat +  * Vertretung nach Außen 
-     * Pressearbeit +  * Mitgliederverwaltung und Finanzen (Stellvertretung) 
-     * Vertretung nach Außen +  * Technische Koordination/Konzeption (Stellvertretung) 
- +  
-b) stellvertretender Vorsitzender: Thomas Sänger +b) Schatzmeister: Udo Schönemann
- +
-  * technische Realisation +
-  * technische Webseitenpflege +
-  * technischer Support +
- +
-c) Schatzmeister: Udo Schönemann +
   * Finanzen   * Finanzen
   * Mitgliederverwaltung   * Mitgliederverwaltung
   * Kommunikation mit Mitgliedern   * Kommunikation mit Mitgliedern
- +  
-==== § 8 Niederschrift ==== +c) stellvertretender Vorsitzender: Thomas Sänger 
-1. Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung ist durch die Protokollführung schriftlich festzuhalten. +  * Technische Koordination/Konzeption 
-2. Das Protokoll wird mit einfacher Mehrheit von den Vorständen zur nächsten Vorstandssitzung bestätigt. +  * Beteiligungsplattform(weiter)entwicklung 
- +  
-==== § Umlaufbeschlüsse ==== +===== § Umlaufbeschlüsse ===== 
-1. Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Sobald eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag abstimmtgilt dieser als angenommen oder abgelehnt+  Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Diese werden vereinsöffentlich abgestimmt, sofern sie keine datenschutzrelevanten Informationen beinhalten. 
-2. Alle Beschlüsse werden veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind sie zu erwähnen+  - Die Laufzeit der Umlaufbeschlüsse beträgt 2 Tage. Sollte ein Vorstandsmitglied zur Abstimmung verhindert seinkann es seine Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung innerhalb von 3 Tagen nach der Abstimmung den anderen Vorstandsmitgliedern per Mail mitteilen
- +  Alle Beschlüsse werden veröffentlicht. 
-==== § 10 Inkrafttreten ==== +  
-Diese Geschäftsordnung tritt am 28.02.2015 in Kraft.+===== § Inkrafttreten ====
 +  
 +Diese Geschäftsordnung tritt am 15.04.2023 in Kraft.
verein/go-vorstand.1447608330.txt.gz · Zuletzt geändert: 15.11.2015 18:25 von Thomas Sänger

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