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verein:go-vorstand

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verein:go-vorstand [13.02.2018 21:31] – [§ 3 Vertraulichkeit / Öffentlichkeit] Komma Astrid Gäbertverein:go-vorstand [02.05.2023 14:59] (aktuell) Christian Beuster
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 ====== Vorstandsgeschäftsordnung ====== ====== Vorstandsgeschäftsordnung ======
- +  
-==== § 1 Sitzungen ==== +===== § 1 Sitzungen ===== 
- +  
-1. Vorstandssitzungen finden nach Bedarf des Vorstandes oder auf Verlangen der Mitglieder statt. +  Vorstandssitzungen finden nach Bedarf des Vorstandes oder auf Verlangen der Mitglieder statt. 
- +  
-==== § Tagesordnung ==== +==== § 1a Tagesordnung ==== 
- +  
-1. Die Tagesordnung ist 2 Tage vor der Sitzung zu veröffentlichen. +  Die Tagesordnung ist 2 Tage vor der Sitzung zu veröffentlichen. 
- +  Tagesordnungspunkte können im Sitzungsverlauf von den anwesenden Vorstandsmitgliedern hinzugefügt werden. Dies ist im Protokoll eindeutig zu vermerken. 
-2. Tagesordnungspunkte können im Sitzungsverlauf von den anwesenden Vorständen hinzugefügt werden. Dies ist im Protokoll eindeutig zu vermerken. +  
- +==== § 1b Vertraulichkeit / Öffentlichkeit ==== 
-==== § Vertraulichkeit / Öffentlichkeit ==== +  
- +  Die Sitzungen des Vorstandes sind öffentlich. 
-1. Die Sitzungen des Vorstandes sind öffentlich. +  Die Sitzung ist nicht öffentlich, wenn datenschutzrechtlich relevante Punkte behandelt werden oder die Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder dies begründet verlangt. 
- +  
-2. Die Sitzung ist nicht öffentlich, wenn datenschutzrechtlich relevante Punkte behandelt werden oder die Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder dies begründet verlangt. +==== § 1c Sitzungsleitung ==== 
- +  
-==== § Sitzungsleitung ==== +  Die Sitzungsleitung legen die Vorstandsmitglieder vor oder zu Beginn der Sitzung fest. 
- +  Die Sitzungsleitung legt zu Beginn der Sitzung mindestens eine Protokollführung fest. 
-1. Die Sitzungsleitung legen die Vorstandsmitglieder vor oder zu Beginn der Sitzung fest. +  
- +==== § 1d Beschlussfähigkeit ==== 
-2. Die Sitzungsleitung legt zu Beginn der Sitzung mindestens eine Protokollführung fest. +  
- +  Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend sind. 
-==== § Beschlussfähigkeit ==== +  Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung von der Sitzungsleitung festzustellen. 
- +  
-1. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend sind. +==== § 1e Abstimmung ==== 
- +  
-2. Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung von der Sitzungsleitung festzustellen. +  Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstandes berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen. 
- +  Ausgenommen sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Zustimmung eines Finanzvorstandes notwendig. 
-==== § Abstimmung ==== +  Abstimmungen erfolgen in der durch die Sitzungsleitung bestimmten Form. 
- +  Der Vorstand entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. 
-1. Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstandes berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen. +  Die Geschäftsordnung kann mit Zustimmung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder geändert werden. 
- +  
-2. Ausgenommen sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Zustimmung eines Finanzvorstandes notwendig. +==== § 1f Niederschrift ==== 
- +  
-3. Abstimmungen erfolgen in der durch den Sitzungsleiter bestimmten Form. +  - Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung ist durch die Protokollführung schriftlich festzuhalten. 
- +  - Das Protokoll wird mit einfacher Mehrheit von den Vorstandsmitgliedern im Umlauf oder zur nächsten Vorstandssitzung bestätigt. 
-4. Der Vorstand entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. +  
- +==== § 1g Aufzeichnung ==== 
-5. Die Geschäftsordnung kann mit Zustimmung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder geändert werden. +  
- +  - Zu jeder Vorstandssitzung fertigt der Vorstand eine Aufzeichnung an, die den Mitgliedern zusammen mit dem Protokoll zugänglich gemacht wird. 
-==== § Aufgabenverteilung ==== +  - Sollte keine Aufzeichnung möglich sein, so ist der Grund im Protokoll zu nennen. 
 +  
 +===== § 2 Aufgabenverteilung ===== 
 + 
 Der Vorstand verteilt seine Aufgaben wie folgt: Der Vorstand verteilt seine Aufgaben wie folgt:
 + 
 a) Vorsitzender: Christian Beuster a) Vorsitzender: Christian Beuster
- 
-  * Kontakt mit Stadtrat 
   * Pressearbeit   * Pressearbeit
   * Vertretung nach Außen   * Vertretung nach Außen
-  * Mitgliederverwaltung und Finanzen +  * Mitgliederverwaltung und Finanzen (Stellvertretung
- +  * Technische Koordination/Konzeption (Stellvertretung
-bstellvertretende Vorsitzende: Astrid Gäbert +  
- +b) Schatzmeister: Udo Schönemann
-  * Pressearbeit +
-  * Vertretung nach Außen +
-  * Beteiligungsplattform(weiter)entwicklung +
- +
- +
-c) Schatzmeister: Udo Schönemann +
   * Finanzen   * Finanzen
   * Mitgliederverwaltung   * Mitgliederverwaltung
   * Kommunikation mit Mitgliedern   * Kommunikation mit Mitgliedern
- +  
-d) stellvertretender Vorsitzender: Thomas Sänger +c) stellvertretender Vorsitzender: Thomas Sänger
   * Technische Koordination/Konzeption   * Technische Koordination/Konzeption
   * Beteiligungsplattform(weiter)entwicklung   * Beteiligungsplattform(weiter)entwicklung
- +  
-==== § 8 Niederschrift ==== +===== § 3 Umlaufbeschlüsse ===== 
- +  Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Diese werden vereinsöffentlich abgestimmt, sofern sie keine datenschutzrelevanten Informationen beinhalten. 
-1. Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung ist durch die Protokollführung schriftlich festzuhalten. +  Die Laufzeit der Umlaufbeschlüsse beträgt 2 Tage. Sollte ein Vorstandsmitglied zur Abstimmung verhindert sein, kann es seine Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung innerhalb von 3 Tagen nach der Abstimmung den anderen Vorstandsmitgliedern per Mail mitteilen. 
- +  Alle Beschlüsse werden veröffentlicht. 
-2. Das Protokoll wird mit einfacher Mehrheit von den Vorständen zur nächsten Vorstandssitzung bestätigt. +  
- +===== § Inkrafttreten ===== 
-==== § 9 Aufzeichnung ==== +  
-1. Zu jeder Vorstandssitzung fertigt der Vorstand eine Aufzeichnung an, die den Mitgliedern zusammen mit dem Protokoll zugänglich gemacht wird. +Diese Geschäftsordnung tritt am 15.04.2023 in Kraft.
- +
-2. Sollte keine Aufzeichnung möglich sein, so ist der Grund im Protokoll zu nennen. +
- +
- +
-==== § 10 Umlaufbeschlüsse ==== +
- +
-1. Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Diese werden auf der Beteiligungsplattform öffentlich abgestimmt, sofern sie keine Datenschutz relevanten Informationen beinhalten. +
- +
-2. Die Laufzeit der Umlaufbeschlüsse beträgt 2 Tage. Sollte ein Vorstandsmitglied zur Abstimmung verhindert sein, kann es seine Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung innerhalb von 3 Tagen nach der Abstimmung den anderen Vorstandsmitgliedern per Mail mitteilen. +
- +
-3. Alle Beschlüsse werden veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind sie zu erwähnen+
- +
-==== § 11 Inkrafttreten ==== +
- +
-Diese Geschäftsordnung tritt am 23.11.2017 in Kraft.+
verein/go-vorstand.1518553869.txt.gz · Zuletzt geändert: 13.02.2018 21:31 von Astrid Gäbert

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