verein:go-vorstand
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verein:go-vorstand [06.04.2019 14:46] – Christian Beuster | verein:go-vorstand [02.05.2023 14:59] (aktuell) – Christian Beuster | ||
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====== Vorstandsgeschäftsordnung ====== | ====== Vorstandsgeschäftsordnung ====== | ||
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===== § 1 Sitzungen ===== | ===== § 1 Sitzungen ===== | ||
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- Vorstandssitzungen finden nach Bedarf des Vorstandes oder auf Verlangen der Mitglieder statt. | - Vorstandssitzungen finden nach Bedarf des Vorstandes oder auf Verlangen der Mitglieder statt. | ||
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==== § 1a Tagesordnung ==== | ==== § 1a Tagesordnung ==== | ||
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- Die Tagesordnung ist 2 Tage vor der Sitzung zu veröffentlichen. | - Die Tagesordnung ist 2 Tage vor der Sitzung zu veröffentlichen. | ||
- Tagesordnungspunkte können im Sitzungsverlauf von den anwesenden Vorstandsmitgliedern hinzugefügt werden. Dies ist im Protokoll eindeutig zu vermerken. | - Tagesordnungspunkte können im Sitzungsverlauf von den anwesenden Vorstandsmitgliedern hinzugefügt werden. Dies ist im Protokoll eindeutig zu vermerken. | ||
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==== § 1b Vertraulichkeit / Öffentlichkeit ==== | ==== § 1b Vertraulichkeit / Öffentlichkeit ==== | ||
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- Die Sitzungen des Vorstandes sind öffentlich. | - Die Sitzungen des Vorstandes sind öffentlich. | ||
- Die Sitzung ist nicht öffentlich, | - Die Sitzung ist nicht öffentlich, | ||
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==== § 1c Sitzungsleitung ==== | ==== § 1c Sitzungsleitung ==== | ||
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- Die Sitzungsleitung legen die Vorstandsmitglieder vor oder zu Beginn der Sitzung fest. | - Die Sitzungsleitung legen die Vorstandsmitglieder vor oder zu Beginn der Sitzung fest. | ||
- Die Sitzungsleitung legt zu Beginn der Sitzung mindestens eine Protokollführung fest. | - Die Sitzungsleitung legt zu Beginn der Sitzung mindestens eine Protokollführung fest. | ||
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==== § 1d Beschlussfähigkeit ==== | ==== § 1d Beschlussfähigkeit ==== | ||
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- Der Vorstand ist beschlussfähig, | - Der Vorstand ist beschlussfähig, | ||
- Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung von der Sitzungsleitung festzustellen. | - Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung von der Sitzungsleitung festzustellen. | ||
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==== § 1e Abstimmung ==== | ==== § 1e Abstimmung ==== | ||
+ | |||
- Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstandes berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen. | - Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstandes berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen. | ||
- Ausgenommen sind Beschlüsse, | - Ausgenommen sind Beschlüsse, | ||
Zeile 32: | Zeile 32: | ||
- Der Vorstand entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. | - Der Vorstand entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. | ||
- Die Geschäftsordnung kann mit Zustimmung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder geändert werden. | - Die Geschäftsordnung kann mit Zustimmung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder geändert werden. | ||
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==== § 1f Niederschrift ==== | ==== § 1f Niederschrift ==== | ||
+ | |||
- Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung ist durch die Protokollführung schriftlich festzuhalten. | - Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung ist durch die Protokollführung schriftlich festzuhalten. | ||
- Das Protokoll wird mit einfacher Mehrheit von den Vorstandsmitgliedern im Umlauf oder zur nächsten Vorstandssitzung bestätigt. | - Das Protokoll wird mit einfacher Mehrheit von den Vorstandsmitgliedern im Umlauf oder zur nächsten Vorstandssitzung bestätigt. | ||
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==== § 1g Aufzeichnung ==== | ==== § 1g Aufzeichnung ==== | ||
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- Zu jeder Vorstandssitzung fertigt der Vorstand eine Aufzeichnung an, die den Mitgliedern zusammen mit dem Protokoll zugänglich gemacht wird. | - Zu jeder Vorstandssitzung fertigt der Vorstand eine Aufzeichnung an, die den Mitgliedern zusammen mit dem Protokoll zugänglich gemacht wird. | ||
- Sollte keine Aufzeichnung möglich sein, so ist der Grund im Protokoll zu nennen. | - Sollte keine Aufzeichnung möglich sein, so ist der Grund im Protokoll zu nennen. | ||
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===== § 2 Aufgabenverteilung ===== | ===== § 2 Aufgabenverteilung ===== | ||
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Der Vorstand verteilt seine Aufgaben wie folgt: | Der Vorstand verteilt seine Aufgaben wie folgt: | ||
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a) Vorsitzender: | a) Vorsitzender: | ||
- | * ListenpunktPressearbeit | + | * Pressearbeit |
* Vertretung nach Außen | * Vertretung nach Außen | ||
* Mitgliederverwaltung und Finanzen (Stellvertretung) | * Mitgliederverwaltung und Finanzen (Stellvertretung) | ||
* Technische Koordination/ | * Technische Koordination/ | ||
- | + | ||
- | b) stellvertretende Vorsitzende: | + | b) Schatzmeister: |
- | * Pressearbeit | + | |
- | * Vertretung nach Außen | + | |
- | * Beteiligungsplattform(weiter)entwicklung | + | |
- | + | ||
- | c) Schatzmeister: | + | |
* Finanzen | * Finanzen | ||
* Mitgliederverwaltung | * Mitgliederverwaltung | ||
* Kommunikation mit Mitgliedern | * Kommunikation mit Mitgliedern | ||
- | + | ||
- | d) stellvertretender Vorsitzender: | + | c) stellvertretender Vorsitzender: |
* Technische Koordination/ | * Technische Koordination/ | ||
* Beteiligungsplattform(weiter)entwicklung | * Beteiligungsplattform(weiter)entwicklung | ||
+ | |||
===== § 3 Umlaufbeschlüsse ===== | ===== § 3 Umlaufbeschlüsse ===== | ||
- Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Diese werden vereinsöffentlich abgestimmt, sofern sie keine datenschutzrelevanten Informationen beinhalten. | - Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Diese werden vereinsöffentlich abgestimmt, sofern sie keine datenschutzrelevanten Informationen beinhalten. | ||
- Die Laufzeit der Umlaufbeschlüsse beträgt 2 Tage. Sollte ein Vorstandsmitglied zur Abstimmung verhindert sein, kann es seine Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung innerhalb von 3 Tagen nach der Abstimmung den anderen Vorstandsmitgliedern per Mail mitteilen. | - Die Laufzeit der Umlaufbeschlüsse beträgt 2 Tage. Sollte ein Vorstandsmitglied zur Abstimmung verhindert sein, kann es seine Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung innerhalb von 3 Tagen nach der Abstimmung den anderen Vorstandsmitgliedern per Mail mitteilen. | ||
- Alle Beschlüsse werden veröffentlicht. | - Alle Beschlüsse werden veröffentlicht. | ||
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===== § 4 Inkrafttreten ===== | ===== § 4 Inkrafttreten ===== | ||
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- | Diese Geschäftsordnung tritt am 06.04.2019 in Kraft. | + | Diese Geschäftsordnung tritt am 15.04.2023 in Kraft. |
verein/go-vorstand.1554554776.txt.gz · Zuletzt geändert: 06.04.2019 14:46 von Christian Beuster