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verein:go-vorstand

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verein:go-vorstand [06.04.2019 14:46] Christian Beusterverein:go-vorstand [02.05.2023 14:59] (aktuell) Christian Beuster
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 ====== Vorstandsgeschäftsordnung ====== ====== Vorstandsgeschäftsordnung ======
 + 
 ===== § 1 Sitzungen ===== ===== § 1 Sitzungen =====
 + 
   - Vorstandssitzungen finden nach Bedarf des Vorstandes oder auf Verlangen der Mitglieder statt.   - Vorstandssitzungen finden nach Bedarf des Vorstandes oder auf Verlangen der Mitglieder statt.
 + 
 ==== § 1a Tagesordnung ==== ==== § 1a Tagesordnung ====
 + 
   - Die Tagesordnung ist 2 Tage vor der Sitzung zu veröffentlichen.   - Die Tagesordnung ist 2 Tage vor der Sitzung zu veröffentlichen.
   - Tagesordnungspunkte können im Sitzungsverlauf von den anwesenden Vorstandsmitgliedern hinzugefügt werden. Dies ist im Protokoll eindeutig zu vermerken.   - Tagesordnungspunkte können im Sitzungsverlauf von den anwesenden Vorstandsmitgliedern hinzugefügt werden. Dies ist im Protokoll eindeutig zu vermerken.
 + 
 ==== § 1b Vertraulichkeit / Öffentlichkeit ==== ==== § 1b Vertraulichkeit / Öffentlichkeit ====
 + 
   - Die Sitzungen des Vorstandes sind öffentlich.   - Die Sitzungen des Vorstandes sind öffentlich.
   - Die Sitzung ist nicht öffentlich, wenn datenschutzrechtlich relevante Punkte behandelt werden oder die Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder dies begründet verlangt.   - Die Sitzung ist nicht öffentlich, wenn datenschutzrechtlich relevante Punkte behandelt werden oder die Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder dies begründet verlangt.
 + 
 ==== § 1c Sitzungsleitung ==== ==== § 1c Sitzungsleitung ====
 + 
   - Die Sitzungsleitung legen die Vorstandsmitglieder vor oder zu Beginn der Sitzung fest.   - Die Sitzungsleitung legen die Vorstandsmitglieder vor oder zu Beginn der Sitzung fest.
   - Die Sitzungsleitung legt zu Beginn der Sitzung mindestens eine Protokollführung fest.   - Die Sitzungsleitung legt zu Beginn der Sitzung mindestens eine Protokollführung fest.
 + 
 ==== § 1d Beschlussfähigkeit ==== ==== § 1d Beschlussfähigkeit ====
 + 
   - Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend sind.   - Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend sind.
   - Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung von der Sitzungsleitung festzustellen.   - Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung von der Sitzungsleitung festzustellen.
 + 
 ==== § 1e Abstimmung ==== ==== § 1e Abstimmung ====
 + 
   - Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstandes berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen.   - Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstandes berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen.
   - Ausgenommen sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Zustimmung eines Finanzvorstandes notwendig.   - Ausgenommen sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Zustimmung eines Finanzvorstandes notwendig.
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   - Der Vorstand entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.   - Der Vorstand entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
   - Die Geschäftsordnung kann mit Zustimmung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder geändert werden.   - Die Geschäftsordnung kann mit Zustimmung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder geändert werden.
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 ==== § 1f Niederschrift ==== ==== § 1f Niederschrift ====
 + 
   - Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung ist durch die Protokollführung schriftlich festzuhalten.   - Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung ist durch die Protokollführung schriftlich festzuhalten.
   - Das Protokoll wird mit einfacher Mehrheit von den Vorstandsmitgliedern im Umlauf oder zur nächsten Vorstandssitzung bestätigt.   - Das Protokoll wird mit einfacher Mehrheit von den Vorstandsmitgliedern im Umlauf oder zur nächsten Vorstandssitzung bestätigt.
 + 
 ==== § 1g Aufzeichnung ==== ==== § 1g Aufzeichnung ====
 + 
   - Zu jeder Vorstandssitzung fertigt der Vorstand eine Aufzeichnung an, die den Mitgliedern zusammen mit dem Protokoll zugänglich gemacht wird.   - Zu jeder Vorstandssitzung fertigt der Vorstand eine Aufzeichnung an, die den Mitgliedern zusammen mit dem Protokoll zugänglich gemacht wird.
   - Sollte keine Aufzeichnung möglich sein, so ist der Grund im Protokoll zu nennen.   - Sollte keine Aufzeichnung möglich sein, so ist der Grund im Protokoll zu nennen.
 + 
 ===== § 2 Aufgabenverteilung ===== ===== § 2 Aufgabenverteilung =====
 + 
 Der Vorstand verteilt seine Aufgaben wie folgt: Der Vorstand verteilt seine Aufgaben wie folgt:
 + 
 a) Vorsitzender: Christian Beuster a) Vorsitzender: Christian Beuster
-  * ListenpunktPressearbeit+  * Pressearbeit
   * Vertretung nach Außen   * Vertretung nach Außen
   * Mitgliederverwaltung und Finanzen (Stellvertretung)   * Mitgliederverwaltung und Finanzen (Stellvertretung)
   * Technische Koordination/Konzeption (Stellvertretung)   * Technische Koordination/Konzeption (Stellvertretung)
- +  
-b) stellvertretende Vorsitzende: Astrid Gäbert +b) Schatzmeister: Udo Schönemann
-  * Pressearbeit +
-  * Vertretung nach Außen +
-  * Beteiligungsplattform(weiter)entwicklung +
- +
-c) Schatzmeister: Udo Schönemann+
   * Finanzen   * Finanzen
   * Mitgliederverwaltung   * Mitgliederverwaltung
   * Kommunikation mit Mitgliedern   * Kommunikation mit Mitgliedern
- +  
-d) stellvertretender Vorsitzender: Thomas Sänger+c) stellvertretender Vorsitzender: Thomas Sänger
   * Technische Koordination/Konzeption   * Technische Koordination/Konzeption
   * Beteiligungsplattform(weiter)entwicklung   * Beteiligungsplattform(weiter)entwicklung
 + 
 ===== § 3 Umlaufbeschlüsse ===== ===== § 3 Umlaufbeschlüsse =====
   - Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Diese werden vereinsöffentlich abgestimmt, sofern sie keine datenschutzrelevanten Informationen beinhalten.   - Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Diese werden vereinsöffentlich abgestimmt, sofern sie keine datenschutzrelevanten Informationen beinhalten.
   - Die Laufzeit der Umlaufbeschlüsse beträgt 2 Tage. Sollte ein Vorstandsmitglied zur Abstimmung verhindert sein, kann es seine Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung innerhalb von 3 Tagen nach der Abstimmung den anderen Vorstandsmitgliedern per Mail mitteilen.   - Die Laufzeit der Umlaufbeschlüsse beträgt 2 Tage. Sollte ein Vorstandsmitglied zur Abstimmung verhindert sein, kann es seine Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung innerhalb von 3 Tagen nach der Abstimmung den anderen Vorstandsmitgliedern per Mail mitteilen.
   - Alle Beschlüsse werden veröffentlicht.   - Alle Beschlüsse werden veröffentlicht.
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 ===== § 4 Inkrafttreten ===== ===== § 4 Inkrafttreten =====
- +  
-Diese Geschäftsordnung tritt am 06.04.2019 in Kraft.+Diese Geschäftsordnung tritt am 15.04.2023 in Kraft.
verein/go-vorstand.1554554776.txt.gz · Zuletzt geändert: 06.04.2019 14:46 von Christian Beuster

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