verein:satzung
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verein:satzung [16.05.2017 07:06] – Christian Beuster | verein:satzung [06.02.2020 10:54] – Christian Beuster | ||
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===== Satzung des Demokratielabor e.V. ===== | ===== Satzung des Demokratielabor e.V. ===== | ||
- | //zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am 02.04.2017 in Erfurt// | + | //zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am 07.03.2019 in der SMV// |
==== § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr ==== | ==== § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr ==== | ||
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(3) Der Verein strebt die Zusammenarbeit mit anderen, an ähnlichen Themen arbeitenden Organisationen an. | (3) Der Verein strebt die Zusammenarbeit mit anderen, an ähnlichen Themen arbeitenden Organisationen an. | ||
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+ | ==== § 2a Grundsatz der Gegenseitigkeit ==== | ||
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+ | (1) Die Mitglieder des Vereins schließen sich zu einer solidarischen Gemeinschaft in Freiwilligkeit und Gerechtigkeit zusammen, um mit Selbsthilfe, | ||
==== § 3 Gemeinnützigkeit ==== | ==== § 3 Gemeinnützigkeit ==== | ||
- | Der Liquid Erfurt e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | + | Der Verein |
==== § 4 Mittelverwendung ==== | ==== § 4 Mittelverwendung ==== | ||
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==== § 5 Mitgliedschaft ==== | ==== § 5 Mitgliedschaft ==== | ||
- | (1) Mitglieder des Liquid Erfurt e.V. dürfen alle natürlichen und juristischen Personen werden. | + | (1) Mitglieder des Vereins |
(1.1) Die natürlichen Personen gliedern sich in: | (1.1) Die natürlichen Personen gliedern sich in: | ||
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b) nach Kündigung eines Mitgliedes in Textform; | b) nach Kündigung eines Mitgliedes in Textform; | ||
- | c) durch Beschluss der Mitgliederversammlung, | + | c) durch Beschluss der Mitgliederversammlung, |
d) bei Mitgliedern, | d) bei Mitgliedern, | ||
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==== § 7 Organe ==== | ==== § 7 Organe ==== | ||
- | Die Organe des Liquid Erfurt e.V. sind: | + | Die Organe des Vereins |
1. die Mitgliederversammlung | 1. die Mitgliederversammlung | ||
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==== § 8 Mitgliederversammlung ==== | ==== § 8 Mitgliederversammlung ==== | ||
- | (1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens | + | (1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens |
- | (2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins auf Vorstandsbeschluß | + | (2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins auf Vorstandsbeschluss |
(3) Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern in Textform unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung mindestens drei Wochen, zur außerordentlichen Mitgliederversammlung mindestens zwei Wochen vorher zu übersenden, | (3) Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern in Textform unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung mindestens drei Wochen, zur außerordentlichen Mitgliederversammlung mindestens zwei Wochen vorher zu übersenden, | ||
+ | |||
+ | (4) Mitglieder können sich durch ein bevollmächtigtes anderes Mitglied des Vereins auf der Mitgliederversammlung vertreten lassen. Die Vertretungsbefugnis muss der Versammlungsleitung in Papierform mit eigenhändiger Unterschrift vorgelegt werden. Kein Mitglied kann mehr als ein weiteres Stimmrecht ausüben. | ||
==== §8a Abstimmungen außerhalb von Mitgliederversammlungen ==== | ==== §8a Abstimmungen außerhalb von Mitgliederversammlungen ==== | ||
- | Die Mitgliederversammlung tagt daneben ebenfalls virtuell | + | (1) Die Mitgliederversammlung tagt grundsätzlich online |
- | Die Verfahrensdetails regelt die [[verein: | + | |
+ | (2) Der Vorstand prüft am Anfang eines Halbjahres, ob Satzungsänderungsanträge in der SMV innerhalb des vergangenen Halbjahres angenommen wurden und beantragt die Eintragung dieser innerhalb von 4 Wochen beim Amtsregister. | ||
==== § 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung ==== | ==== § 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung ==== | ||
- | Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Liquid Erfurt e.V.. Sie ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht durch diese Satzung einem anderen Organ übertragen sind. Sie hat insbesondere die folgenden Aufgaben: | + | Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht durch diese Satzung einem anderen Organ übertragen sind. Sie hat insbesondere die folgenden Aufgaben: |
a) sie wählt einen Vorstand; | a) sie wählt einen Vorstand; | ||
Zeile 96: | Zeile 103: | ||
d) sie beschließt über Satzungsänderungen; | d) sie beschließt über Satzungsänderungen; | ||
- | e) sie beschließt über Angelegenheiten, | + | e) sie beschließt über Änderungen des Vereinszwecks; |
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+ | f) sie kann durch Beschluss dem Vorstand aufgeben, bestimmte Handlungen vorzunehmen, | ||
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+ | g) sie beschließt über Angelegenheiten, | ||
==== § 10 Vorstand ==== | ==== § 10 Vorstand ==== | ||
- | (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Vereinsmitgliedem, die aus ihrer Mitte den Vorsitzenden, | + | (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Vereinsmitgliedern, die aus ihrer Mitte Vorsitzende sowie Finanz- |
- | (2) Der Vorstand wird einmal | + | (2) Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Eine Nachwahl von zurückgetretenen Vorstandsmitgliedern ist möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit |
(3) Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Ämter ehrenamtlich aus. Der Vorstand kann für bestimmte Tätigkeiten seiner Mitglieder (als geschäftsführendes Vorstandsmitglied) von Fall zu Fall eine angemessene Vergütung festsetzen. An der Beschlussfassung darüber ist das betroffene Vorstandsmitglied nicht beteiligt. | (3) Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Ämter ehrenamtlich aus. Der Vorstand kann für bestimmte Tätigkeiten seiner Mitglieder (als geschäftsführendes Vorstandsmitglied) von Fall zu Fall eine angemessene Vergütung festsetzen. An der Beschlussfassung darüber ist das betroffene Vorstandsmitglied nicht beteiligt. |
verein/satzung.txt · Zuletzt geändert: 01.02.2023 22:06 von Christian Beuster