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verein:satzung

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verein:satzung [28.10.2018 19:52] – alte Version wiederhergestellt (16.10.2018 12:49) Christian Beusterverein:satzung [06.02.2020 10:54] Christian Beuster
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 ===== Satzung des Demokratielabor e.V. ===== ===== Satzung des Demokratielabor e.V. =====
  
-//zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am 02.04.2017 in Erfurt//+//zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am 07.03.2019 in der SMV//
  
 ==== § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr ==== ==== § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr ====
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 (3) Der Verein strebt die Zusammenarbeit mit anderen, an ähnlichen Themen arbeitenden Organi­sationen an. (3) Der Verein strebt die Zusammenarbeit mit anderen, an ähnlichen Themen arbeitenden Organi­sationen an.
 +
 +==== § 2a Grundsatz der Gegenseitigkeit ====
 +
 +(1) Die Mitglieder des Vereins schließen sich zu einer solidarischen Gemeinschaft in Freiwilligkeit und Gerechtigkeit zusammen, um mit Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung die Ziele des Vereins zum Nutzen aller Mitglieder und des Gemeinwesens zu erreichen. Das Verhältnis zwischen Mitgliedern und Verein und der Mitglieder untereinander ist ein Verhältnis der gegenseitigen Förderung und der gemeinsamen Abwehr von Risiken bei der Erreichung der Ziele des Vereins.
  
 ==== § 3 Gemeinnützigkeit ==== ==== § 3 Gemeinnützigkeit ====
  
-Der Liquid Erfurt e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwe­cke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenord­nung. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.+Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwe­cke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenord­nung. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  
 ==== § 4 Mittelverwendung ==== ==== § 4 Mittelverwendung ====
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 ==== § 5 Mitgliedschaft ==== ==== § 5 Mitgliedschaft ====
  
-(1) Mitglieder des Liquid Erfurt e.V. dürfen alle natürlichen und juristischen Personen werden.+(1) Mitglieder des Vereins dürfen alle natürlichen und juristischen Personen werden.
  
  (1.1) Die natürlichen Personen gliedern sich in:  (1.1) Die natürlichen Personen gliedern sich in:
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 b) nach Kündigung eines Mitgliedes in Textform; b) nach Kündigung eines Mitgliedes in Textform;
  
-c) durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wenn das Verbleiben des Mitgliedes nach der An­sicht ihrer Mehrheit das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigen könnte; dem Mitglied ist vor dem Beschluss Gehör zu gewähren;+c) durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wenn das Verbleiben des Mitgliedes nach der An­sicht ihrer Mehrheit das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigen könnte; die Mitgliederversammlung hört vor Beschlussfassung das Mitglied an;
  
 d) bei Mitgliedern, die sich trotz schriftlicher Mahnung mit mehr als einem Jahresbeitrag im Verzug befinden, durch Beschluss des Vorstandes; bevor dieser ergeht, ist das Mitglied zu hören. d) bei Mitgliedern, die sich trotz schriftlicher Mahnung mit mehr als einem Jahresbeitrag im Verzug befinden, durch Beschluss des Vorstandes; bevor dieser ergeht, ist das Mitglied zu hören.
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 ==== § 7 Organe ==== ==== § 7 Organe ====
  
-Die Organe des Liquid Erfurt e.V. sind:+Die Organe des Vereins sind:
  
 1. die Mitgliederversammlung 1. die Mitgliederversammlung
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 ==== § 8 Mitgliederversammlung ==== ==== § 8 Mitgliederversammlung ====
  
-(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand des Vereins einberufen.+(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt. Sie wird vom Vorstand des Vereins einberufen.
  
-(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins auf Vorstandsbe­schluß mit einfacher Mehrheit im Bedarfsfall oder auf begründeten schriftlichen Antrag von mindes­tens 25 % der Mitglieder einberufen.+(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins auf Vorstandsbe­schluss mit einfacher Mehrheit im Bedarfsfall oder auf begründeten schriftlichen Antrag von mindes­tens 25 % der Mitglieder einberufen.
  
 (3) Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern in Textform unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung mindestens drei Wochen, zur außerordentlichen Mitgliederversammlung mindestens zwei Wochen vorher zu übersenden, wobei die Einladung als bewirkt gilt, wenn sie fristgerecht zur Post gegeben oder als elektronische Mail abgesandt worden ist. (3) Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern in Textform unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung mindestens drei Wochen, zur außerordentlichen Mitgliederversammlung mindestens zwei Wochen vorher zu übersenden, wobei die Einladung als bewirkt gilt, wenn sie fristgerecht zur Post gegeben oder als elektronische Mail abgesandt worden ist.
 +
 +(4) Mitglieder können sich durch ein bevollmächtigtes anderes Mitglied des Vereins auf der Mitgliederversammlung vertreten lassen. Die Vertretungsbefugnis muss der Versammlungsleitung in Papierform mit eigenhändiger Unterschrift vorgelegt werden. Kein Mitglied kann mehr als ein weiteres Stimmrecht ausüben.
  
 ==== §8a Abstimmungen außerhalb von Mitgliederversammlungen ==== ==== §8a Abstimmungen außerhalb von Mitgliederversammlungen ====
  
-Die Mitgliederversammlung tagt daneben ebenfalls virtuell als Ständige Mitgliederversammlung (nachfolgend SMV genannt). Die Ständige Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse zur Positionierung des Vereins sowie Satzungsänderungen und Änderungen der Beitragsordnung. Personen- und besonders Vorstandswahlen sowie die Änderung ihrer Geschäftsordnung sind ihr jedoch untersagt und der Mitgliederversammlung vorbehalten. +(1) Die Mitgliederversammlung tagt grundsätzlich online als Ständige Mitgliederversammlung (nachfolgend SMV genannt). Die Ständige Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse zur Positionierung des Vereins sowie SatzungsänderungenÄnderungen der Beitragsordnung und Änderung ihrer Geschäftsordnung. Abstimmungen über Personen (Wahlen) dürfen nicht in der Ständigen Mitgliederversammlung durchgeführt werden. Die Verfahrensdetails regelt die SMV-Geschäftsordnung, die nur für die SMV gültig ist und von der Mitgliederversammlung beschlossen wird
-Die Verfahrensdetails regelt die [[verein:go-smv|SMV-Geschäftsordnung]], die nur für die SMV gültig ist und von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.+ 
 +(2) Der Vorstand prüft am Anfang eines Halbjahres, ob Satzungsänderungsanträge in der SMV innerhalb des vergangenen Halbjahres angenommen wurden und beantragt die Eintragung dieser innerhalb von 4 Wochen beim Amtsregister.
  
 ==== § 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung ==== ==== § 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung ====
  
-Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Liquid Erfurt e.V.. Sie ist für alle Angelegen­heiten zuständig, die nicht durch diese Satzung einem anderen Organ übertragen sind. Sie hat ins­besondere die folgenden Aufgaben:+Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie ist für alle Angelegen­heiten zuständig, die nicht durch diese Satzung einem anderen Organ übertragen sind. Sie hat ins­besondere die folgenden Aufgaben:
  
 a) sie wählt einen Vorstand; a) sie wählt einen Vorstand;
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 d) sie beschließt über Satzungsänderungen; zu einem solchen Beschluss ist eine Zweidrittelmehr­heit innerhalb der Versammlung erforderlich; d) sie beschließt über Satzungsänderungen; zu einem solchen Beschluss ist eine Zweidrittelmehr­heit innerhalb der Versammlung erforderlich;
  
-e) sie beschließt über Angelegenheiten, die zur Zuständigkeit des Vorstandes gehören und die der Vorstand ihr zur Beschlussfassung vorlegt.+e) sie beschließt über Änderungen des Vereinszwecks; zu einem solchen Beschluss ist eine Dreiviertelmehrheit innerhalb der Versammlung erforderlich; 
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 +f) sie kann durch Beschluss dem Vorstand aufgeben, bestimmte Handlungen vorzunehmen, zu unterlassen oder zu dulden; 
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 +g) sie beschließt über Angelegenheiten, die zur Zuständigkeit des Vorstandes gehören und die der Vorstand ihr zur Beschlussfassung vorlegt.
  
 ==== § 10 Vorstand ==== ==== § 10 Vorstand ====
  
-(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Vereinsmitgliedem, die aus ihrer Mitte den Vorsitzen­den, den Stellvertreter des Vorsitzenden und den Schatzmeister wählen. Er ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Jedes Mitglied des Vorstandes ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.+(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Vereinsmitgliedern, die aus ihrer Mitte Vorsitzende sowie Finanz- und Mitgliederverwaltung wählen. Er ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Jedes Mitglied des Vorstandes ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.
  
-(2) Der Vorstand wird einmal im Kalenderjahr gewählt.+(2) Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Eine Nachwahl von zurückgetretenen Vorstandsmitgliedern ist möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt worden ist.
  
 (3) Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Ämter ehrenamtlich aus. Der Vorstand kann für be­stimmte Tätigkeiten seiner Mitglieder (als geschäftsführendes Vorstandsmitglied) von Fall zu Fall eine angemessene Vergütung festsetzen. An der Beschlussfassung darüber ist das betroffene Vor­standsmitglied nicht beteiligt. (3) Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Ämter ehrenamtlich aus. Der Vorstand kann für be­stimmte Tätigkeiten seiner Mitglieder (als geschäftsführendes Vorstandsmitglied) von Fall zu Fall eine angemessene Vergütung festsetzen. An der Beschlussfassung darüber ist das betroffene Vor­standsmitglied nicht beteiligt.
verein/satzung.txt · Zuletzt geändert: 01.02.2023 22:06 von Christian Beuster

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