verein:satzung
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung | Letzte ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision | ||
verein:satzung [27.11.2018 21:06] – Christian Beuster | verein:satzung [06.02.2020 10:54] – Christian Beuster | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
===== Satzung des Demokratielabor e.V. ===== | ===== Satzung des Demokratielabor e.V. ===== | ||
- | //zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am 19.03.2018 in der SMV// | + | //zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am 07.03.2019 in der SMV// |
==== § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr ==== | ==== § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr ==== | ||
Zeile 25: | Zeile 25: | ||
==== § 3 Gemeinnützigkeit ==== | ==== § 3 Gemeinnützigkeit ==== | ||
- | Der Liquid Erfurt e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | + | Der Verein |
==== § 4 Mittelverwendung ==== | ==== § 4 Mittelverwendung ==== | ||
Zeile 35: | Zeile 35: | ||
==== § 5 Mitgliedschaft ==== | ==== § 5 Mitgliedschaft ==== | ||
- | (1) Mitglieder des Liquid Erfurt e.V. dürfen alle natürlichen und juristischen Personen werden. | + | (1) Mitglieder des Vereins |
(1.1) Die natürlichen Personen gliedern sich in: | (1.1) Die natürlichen Personen gliedern sich in: | ||
Zeile 56: | Zeile 56: | ||
b) nach Kündigung eines Mitgliedes in Textform; | b) nach Kündigung eines Mitgliedes in Textform; | ||
- | c) durch Beschluss der Mitgliederversammlung, | + | c) durch Beschluss der Mitgliederversammlung, |
d) bei Mitgliedern, | d) bei Mitgliedern, | ||
Zeile 69: | Zeile 69: | ||
==== § 7 Organe ==== | ==== § 7 Organe ==== | ||
- | Die Organe des Liquid Erfurt e.V. sind: | + | Die Organe des Vereins |
1. die Mitgliederversammlung | 1. die Mitgliederversammlung | ||
Zeile 79: | Zeile 79: | ||
(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt. Sie wird vom Vorstand des Vereins einberufen. | (1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt. Sie wird vom Vorstand des Vereins einberufen. | ||
- | (2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins auf Vorstandsbeschluß | + | (2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins auf Vorstandsbeschluss |
(3) Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern in Textform unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung mindestens drei Wochen, zur außerordentlichen Mitgliederversammlung mindestens zwei Wochen vorher zu übersenden, | (3) Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern in Textform unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung mindestens drei Wochen, zur außerordentlichen Mitgliederversammlung mindestens zwei Wochen vorher zu übersenden, | ||
- | (4) Mitglieder können sich durch ein bevollmächtigtes anderes Mitglied des Vereins auf der Mitgliederversammlung vertreten lassen. Die Vertretungsbefugnis muss dem Versammlungsleiter | + | (4) Mitglieder können sich durch ein bevollmächtigtes anderes Mitglied des Vereins auf der Mitgliederversammlung vertreten lassen. Die Vertretungsbefugnis muss der Versammlungsleitung |
==== §8a Abstimmungen außerhalb von Mitgliederversammlungen ==== | ==== §8a Abstimmungen außerhalb von Mitgliederversammlungen ==== | ||
Zeile 93: | Zeile 93: | ||
==== § 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung ==== | ==== § 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung ==== | ||
- | Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Liquid Erfurt e.V.. Sie ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht durch diese Satzung einem anderen Organ übertragen sind. Sie hat insbesondere die folgenden Aufgaben: | + | Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht durch diese Satzung einem anderen Organ übertragen sind. Sie hat insbesondere die folgenden Aufgaben: |
a) sie wählt einen Vorstand; | a) sie wählt einen Vorstand; | ||
Zeile 103: | Zeile 103: | ||
d) sie beschließt über Satzungsänderungen; | d) sie beschließt über Satzungsänderungen; | ||
- | e) sie beschließt über Angelegenheiten, | + | e) sie beschließt über Änderungen des Vereinszwecks; |
+ | |||
+ | f) sie kann durch Beschluss dem Vorstand aufgeben, bestimmte Handlungen vorzunehmen, | ||
+ | |||
+ | g) sie beschließt über Angelegenheiten, | ||
==== § 10 Vorstand ==== | ==== § 10 Vorstand ==== | ||
- | (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Vereinsmitgliedem, die aus ihrer Mitte den Vorsitzenden, | + | (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Vereinsmitgliedern, die aus ihrer Mitte Vorsitzende sowie Finanz- |
- | (2) Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Eine Nachwahl von zurückgetretenen Vorstandsmitgliedern ist möglich. | + | (2) Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Eine Nachwahl von zurückgetretenen Vorstandsmitgliedern ist möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt worden ist. |
(3) Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Ämter ehrenamtlich aus. Der Vorstand kann für bestimmte Tätigkeiten seiner Mitglieder (als geschäftsführendes Vorstandsmitglied) von Fall zu Fall eine angemessene Vergütung festsetzen. An der Beschlussfassung darüber ist das betroffene Vorstandsmitglied nicht beteiligt. | (3) Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Ämter ehrenamtlich aus. Der Vorstand kann für bestimmte Tätigkeiten seiner Mitglieder (als geschäftsführendes Vorstandsmitglied) von Fall zu Fall eine angemessene Vergütung festsetzen. An der Beschlussfassung darüber ist das betroffene Vorstandsmitglied nicht beteiligt. |
verein/satzung.txt · Zuletzt geändert: 01.02.2023 22:06 von Christian Beuster