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verein:beitragsordnung

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Beitragsordnung des Demokratielabor e.V.

Beschlossen von der Gründungsversammlung am 31. Juli 2013

Geändert in der SMV am 31. Dezember 2017.

Zusammensetzung der Mitgliedsbeiträge

Derzeit beträgt der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag:

Beitragsklasse Jährlicher Beitrag
Natürliche Personen über die Höhe des Beitrages entscheidet das Mitglied selbst, Mindestbeitrag 12,00 €
juristische Personen Mindestbeitrag 72,00 €

Art der Zahlung:

Die Mitgliedsbeiträge sind wie folgt zu zahlen:

  • halbjährlich, jeweils am 1. Januar
  • Bei Eintritt im Laufe eines Jahres ist der anteilige Jahresmitgliedsbeitrag pro Monat zu berechnen. Die Berechnung erfolgt monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Eintritt stattfindet.
  • bei Austritt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge
verein/beitragsordnung.1514965819.txt.gz · Zuletzt geändert: 03.01.2018 08:50 von Christian Beuster

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