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verein:go-vorstand

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verein:go-vorstand [15.11.2015 19:33] – Seite von verein:protokolle:go-vorstand nach verein:go-vorstand verschoben Thomas Sängerverein:go-vorstand [06.04.2019 14:46] Christian Beuster
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 ====== Vorstandsgeschäftsordnung ====== ====== Vorstandsgeschäftsordnung ======
  
-==== § 1 Sitzungen ==== +===== § 1 Sitzungen =====
-1. Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt.+
  
-==== § 2 Tagesordnung ==== +  - Vorstandssitzungen finden nach Bedarf des Vorstandes oder auf Verlangen der Mitglieder statt.
-1. Die Tagesordnung ist 2 Tage vor der Sitzung zu veröffentlichen. +
-2. Tagesordnungspunkte können im Sitzungsverlauf von den anwesenden Vorständen hinzugefügt werden. Dies ist im Protokoll eindeutig zu vermerken.+
  
-==== § 3 Vertraulichkeit / Öffentlichkeit ==== +==== § 1a Tagesordnung ====
-1. Die Sitzungen des Vorstandes sind öffentlich. +
-2. Die Sitzung ist nicht öffentlich wenn datenschutzrechtlich relevante Punkte behandelt werden oder die Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder dies begründet verlangt.+
  
-==== § 4 Sitzungsleitung ==== +  - Die Tagesordnung ist 2 Tage vor der Sitzung zu veröffentlichen
-1. Die Sitzungsleitung legen die Vorstandsmitglieder vor oder zu Beginn der Sitzung fest+  - Tagesordnungspunkte können im Sitzungsverlauf von den anwesenden Vorstandsmitgliedern hinzugefügt werdenDies ist im Protokoll eindeutig zu vermerken.
-2Die Sitzungsleitung legt zu Beginn der Sitzung mindestens eine Protokollführung fest.+
  
-==== § 5 Beschlussfähigkeit ==== +==== § 1b Vertraulichkeit / Öffentlichkeit ====
-1. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind. +
-2. Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung von der Sitzungsleitung festzustellen.+
  
-==== § 6 Abstimmung ==== +  - Die Sitzungen des Vorstandes sind öffentlich. 
-1. Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstandes berechtigtEine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen. +  - Die Sitzung ist nicht öffentlichwenn datenschutzrechtlich relevante Punkte behandelt werden oder die Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder dies begründet verlangt.
-2. Ausgenommen sind Beschlüssewelche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Zustimmung des Schatzmeisters notwendig. +
-3. Abstimmungen erfolgen in der durch den Sitzungsleiter bestimmten Form. +
-4. Der Vorstand entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. +
-5. Die Geschäftsordnung kann mit Zustimmung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder geändert werden.+
  
-==== § 7 Aufgabenverteilung ==== +==== § 1c Sitzungsleitung ====
-Der Vorstand verteilt seine Aufgaben wie folgt: +
-a) Vorsitzender: Christian Beuster+
  
-      Kontakt mit Stadtrat +  - Die Sitzungsleitung legen die Vorstandsmitglieder vor oder zu Beginn der Sitzung fest. 
-     * Pressearbeit +  - Die Sitzungsleitung legt zu Beginn der Sitzung mindestens eine Protokollführung fest.
-     * Vertretung nach Außen+
  
-b) stellvertretender Vorsitzender: Thomas Sänger+==== § 1d Beschlussfähigkeit ====
  
-  * technische Realisation +  - Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend sind. 
-  * technische Webseitenpflege +  - Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung von der Sitzungsleitung festzustellen.
-  * technischer Support+
  
-c) Schatzmeister: Udo Schönemann+==== § 1e Abstimmung ====
  
 +  - Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstandes berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen.
 +  - Ausgenommen sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Zustimmung eines Finanzvorstandes notwendig.
 +  - Abstimmungen erfolgen in der durch die Sitzungsleitung bestimmten Form.
 +  - Der Vorstand entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
 +  - Die Geschäftsordnung kann mit Zustimmung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder geändert werden.
 +
 +==== § 1f Niederschrift ====
 +
 +  - Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung ist durch die Protokollführung schriftlich festzuhalten.
 +  - Das Protokoll wird mit einfacher Mehrheit von den Vorstandsmitgliedern im Umlauf oder zur nächsten Vorstandssitzung bestätigt.
 +
 +==== § 1g Aufzeichnung ====
 +
 +  - Zu jeder Vorstandssitzung fertigt der Vorstand eine Aufzeichnung an, die den Mitgliedern zusammen mit dem Protokoll zugänglich gemacht wird.
 +  - Sollte keine Aufzeichnung möglich sein, so ist der Grund im Protokoll zu nennen.
 +
 +===== § 2 Aufgabenverteilung =====
 +
 +Der Vorstand verteilt seine Aufgaben wie folgt:
 +
 +a) Vorsitzender: Christian Beuster
 +  * ListenpunktPressearbeit
 +  * Vertretung nach Außen
 +  * Mitgliederverwaltung und Finanzen (Stellvertretung)
 +  * Technische Koordination/Konzeption (Stellvertretung)
 +
 +b) stellvertretende Vorsitzende: Astrid Gäbert
 +  * Pressearbeit
 +  * Vertretung nach Außen
 +  * Beteiligungsplattform(weiter)entwicklung
 +
 +c) Schatzmeister: Udo Schönemann
   * Finanzen   * Finanzen
   * Mitgliederverwaltung   * Mitgliederverwaltung
   * Kommunikation mit Mitgliedern   * Kommunikation mit Mitgliedern
  
-==== § 8 Niederschrift ==== +d) stellvertretender Vorsitzender: Thomas Sänger 
-1Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung ist durch die Protokollführung schriftlich festzuhalten+  * Technische Koordination/Konzeption 
-2. Das Protokoll wird mit einfacher Mehrheit von den Vorständen zur nächsten Vorstandssitzung bestätigt.+  * Beteiligungsplattform(weiter)entwicklung 
 + 
 +===== § 3 Umlaufbeschlüsse ===== 
 +  - Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werdenDiese werden vereinsöffentlich abgestimmt, sofern sie keine datenschutzrelevanten Informationen beinhalten
 +  - Die Laufzeit der Umlaufbeschlüsse beträgt TageSollte ein Vorstandsmitglied zur Abstimmung verhindert sein, kann es seine Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung innerhalb von 3 Tagen nach der Abstimmung den anderen Vorstandsmitgliedern per Mail mitteilen. 
 +  - Alle Beschlüsse werden veröffentlicht.
  
-==== § 9 Umlaufbeschlüsse ==== +===== § 4 Inkrafttreten =====
-1. Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Sobald eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag abstimmt, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt. +
-2. Alle Beschlüsse werden veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind sie zu erwähnen.+
  
-==== § 10 Inkrafttreten ==== +Diese Geschäftsordnung tritt am 06.04.2019 in Kraft.
-Diese Geschäftsordnung tritt am 28.02.2015 in Kraft.+
verein/go-vorstand.txt · Zuletzt geändert: 02.05.2023 14:59 von Christian Beuster

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