verein:go-vorstand
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verein:go-vorstand [15.11.2015 19:33] – Seite von verein:protokolle:go-vorstand nach verein:go-vorstand verschoben Thomas Sänger | verein:go-vorstand [06.04.2019 14:46] – Christian Beuster | ||
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====== Vorstandsgeschäftsordnung ====== | ====== Vorstandsgeschäftsordnung ====== | ||
- | ==== § 1 Sitzungen ==== | + | ===== § 1 Sitzungen ===== |
- | 1. Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt. | + | |
- | ==== § 2 Tagesordnung ==== | + | - Vorstandssitzungen finden nach Bedarf des Vorstandes oder auf Verlangen |
- | 1. Die Tagesordnung ist 2 Tage vor der Sitzung zu veröffentlichen. | + | |
- | 2. Tagesordnungspunkte können im Sitzungsverlauf von den anwesenden Vorständen hinzugefügt werden. Dies ist im Protokoll eindeutig zu vermerken. | + | |
- | ==== § 3 Vertraulichkeit / Öffentlichkeit | + | ==== § 1a Tagesordnung |
- | 1. Die Sitzungen des Vorstandes sind öffentlich. | + | |
- | 2. Die Sitzung ist nicht öffentlich wenn datenschutzrechtlich relevante Punkte behandelt werden oder die Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder dies begründet verlangt. | + | |
- | ==== § 4 Sitzungsleitung ==== | + | - Die Tagesordnung ist 2 Tage vor der Sitzung |
- | 1. Die Sitzungsleitung legen die Vorstandsmitglieder | + | - Tagesordnungspunkte können im Sitzungsverlauf von den anwesenden Vorstandsmitgliedern hinzugefügt werden. Dies ist im Protokoll eindeutig |
- | 2. Die Sitzungsleitung legt zu Beginn der Sitzung mindestens eine Protokollführung fest. | + | |
- | ==== § 5 Beschlussfähigkeit | + | ==== § 1b Vertraulichkeit / Öffentlichkeit |
- | 1. Der Vorstand ist beschlussfähig, | + | |
- | 2. Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung von der Sitzungsleitung festzustellen. | + | |
- | ==== § 6 Abstimmung ==== | + | - Die Sitzungen |
- | 1. Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder | + | - Die Sitzung |
- | 2. Ausgenommen sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Zustimmung des Schatzmeisters notwendig. | + | |
- | 3. Abstimmungen erfolgen in der durch den Sitzungsleiter bestimmten Form. | + | |
- | 4. Der Vorstand entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. | + | |
- | 5. Die Geschäftsordnung kann mit Zustimmung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder | + | |
- | ==== § 7 Aufgabenverteilung | + | ==== § 1c Sitzungsleitung |
- | Der Vorstand verteilt seine Aufgaben wie folgt: | + | |
- | a) Vorsitzender: | + | |
- | | + | - Die Sitzungsleitung legen die Vorstandsmitglieder vor oder zu Beginn der Sitzung fest. |
- | * Pressearbeit | + | - Die Sitzungsleitung legt zu Beginn der Sitzung mindestens eine Protokollführung fest. |
- | * Vertretung nach Außen | + | |
- | b) stellvertretender Vorsitzender: | + | ==== § 1d Beschlussfähigkeit ==== |
- | | + | |
- | | + | |
- | * technischer Support | + | |
- | c) Schatzmeister: | + | ==== § 1e Abstimmung ==== |
+ | - Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstandes berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen. | ||
+ | - Ausgenommen sind Beschlüsse, | ||
+ | - Abstimmungen erfolgen in der durch die Sitzungsleitung bestimmten Form. | ||
+ | - Der Vorstand entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. | ||
+ | - Die Geschäftsordnung kann mit Zustimmung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder geändert werden. | ||
+ | |||
+ | ==== § 1f Niederschrift ==== | ||
+ | |||
+ | - Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung ist durch die Protokollführung schriftlich festzuhalten. | ||
+ | - Das Protokoll wird mit einfacher Mehrheit von den Vorstandsmitgliedern im Umlauf oder zur nächsten Vorstandssitzung bestätigt. | ||
+ | |||
+ | ==== § 1g Aufzeichnung ==== | ||
+ | |||
+ | - Zu jeder Vorstandssitzung fertigt der Vorstand eine Aufzeichnung an, die den Mitgliedern zusammen mit dem Protokoll zugänglich gemacht wird. | ||
+ | - Sollte keine Aufzeichnung möglich sein, so ist der Grund im Protokoll zu nennen. | ||
+ | |||
+ | ===== § 2 Aufgabenverteilung ===== | ||
+ | |||
+ | Der Vorstand verteilt seine Aufgaben wie folgt: | ||
+ | |||
+ | a) Vorsitzender: | ||
+ | * ListenpunktPressearbeit | ||
+ | * Vertretung nach Außen | ||
+ | * Mitgliederverwaltung und Finanzen (Stellvertretung) | ||
+ | * Technische Koordination/ | ||
+ | |||
+ | b) stellvertretende Vorsitzende: | ||
+ | * Pressearbeit | ||
+ | * Vertretung nach Außen | ||
+ | * Beteiligungsplattform(weiter)entwicklung | ||
+ | |||
+ | c) Schatzmeister: | ||
* Finanzen | * Finanzen | ||
* Mitgliederverwaltung | * Mitgliederverwaltung | ||
* Kommunikation mit Mitgliedern | * Kommunikation mit Mitgliedern | ||
- | ==== § 8 Niederschrift | + | d) stellvertretender Vorsitzender: |
- | 1. Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung ist durch die Protokollführung schriftlich festzuhalten. | + | * Technische Koordination/ |
- | 2. Das Protokoll wird mit einfacher Mehrheit | + | * Beteiligungsplattform(weiter)entwicklung |
+ | |||
+ | ===== § 3 Umlaufbeschlüsse ===== | ||
+ | - Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Diese werden vereinsöffentlich abgestimmt, sofern sie keine datenschutzrelevanten Informationen beinhalten. | ||
+ | - Die Laufzeit der Umlaufbeschlüsse beträgt | ||
+ | - Alle Beschlüsse werden veröffentlicht. | ||
- | ==== § 9 Umlaufbeschlüsse | + | ===== § 4 Inkrafttreten ===== |
- | 1. Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Sobald eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag abstimmt, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt. | + | |
- | 2. Alle Beschlüsse werden veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind sie zu erwähnen. | + | |
- | ==== § 10 Inkrafttreten ==== | + | Diese Geschäftsordnung tritt am 06.04.2019 in Kraft. |
- | Diese Geschäftsordnung tritt am 28.02.2015 in Kraft. | + |
verein/go-vorstand.txt · Zuletzt geändert: 02.05.2023 14:59 von Christian Beuster