verein:go-vorstand
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verein:go-vorstand [13.02.2018 21:31] – [§ 3 Vertraulichkeit / Öffentlichkeit] Komma Astrid Gäbert | verein:go-vorstand [14.07.2018 22:23] – Christian Beuster | ||
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====== Vorstandsgeschäftsordnung ====== | ====== Vorstandsgeschäftsordnung ====== | ||
- | ==== § 1 Sitzungen ==== | + | ===== § 1 Sitzungen |
- | 1. Vorstandssitzungen finden nach Bedarf des Vorstandes oder auf Verlangen der Mitglieder statt. | + | - Vorstandssitzungen finden nach Bedarf des Vorstandes oder auf Verlangen der Mitglieder statt. |
- | ==== § 2 Tagesordnung ==== | + | ==== § 1a Tagesordnung ==== |
- | 1. Die Tagesordnung ist 2 Tage vor der Sitzung zu veröffentlichen. | + | - Die Tagesordnung ist 2 Tage vor der Sitzung zu veröffentlichen. |
+ | - Tagesordnungspunkte können im Sitzungsverlauf von den anwesenden Vorstandsmitgliedern hinzugefügt werden. Dies ist im Protokoll eindeutig zu vermerken. | ||
- | 2. Tagesordnungspunkte können im Sitzungsverlauf von den anwesenden Vorständen hinzugefügt werden. Dies ist im Protokoll eindeutig zu vermerken. | + | ==== § 1b Vertraulichkeit / Öffentlichkeit ==== |
- | ==== § 3 Vertraulichkeit / Öffentlichkeit ==== | + | - Die Sitzungen des Vorstandes sind öffentlich. |
+ | - Die Sitzung ist nicht öffentlich, | ||
- | 1. Die Sitzungen des Vorstandes sind öffentlich. | + | ==== § 1c Sitzungsleitung ==== |
- | 2. Die Sitzung ist nicht öffentlich, | + | - Die Sitzungsleitung legen die Vorstandsmitglieder |
+ | - Die Sitzungsleitung legt zu Beginn der Sitzung mindestens eine Protokollführung fest. | ||
- | ==== § 4 Sitzungsleitung | + | ==== § 1d Beschlussfähigkeit |
- | 1. Die Sitzungsleitung legen die Vorstandsmitglieder vor oder zu Beginn der Sitzung | + | - Der Vorstand ist beschlussfähig, |
+ | - Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung | ||
- | 2. Die Sitzungsleitung legt zu Beginn der Sitzung mindestens eine Protokollführung fest. | + | ==== § 1e Abstimmung ==== |
- | ==== § 5 Beschlussfähigkeit ==== | + | - Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstandes berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen. |
+ | - Ausgenommen sind Beschlüsse, | ||
+ | - Abstimmungen erfolgen in der durch die Sitzungsleitung bestimmten Form. | ||
+ | - Der Vorstand entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. | ||
+ | - Die Geschäftsordnung kann mit Zustimmung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder geändert werden. | ||
- | 1. Der Vorstand ist beschlussfähig, | + | ==== § 1f Niederschrift ==== |
- | 2. Die Beschlussfähigkeit | + | - Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung |
+ | - Das Protokoll wird mit einfacher Mehrheit | ||
- | ==== § 6 Abstimmung | + | ==== § 1g Aufzeichnung |
- | 1. Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstandes berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung | + | - Zu jeder Vorstandssitzung fertigt der Vorstand eine Aufzeichnung an, die den Mitgliedern zusammen mit dem Protokoll zugänglich gemacht wird. |
+ | - Sollte keine Aufzeichnung möglich sein, so ist der Grund im Protokoll zu nennen. | ||
- | 2. Ausgenommen sind Beschlüsse, | + | ===== § 2 Aufgabenverteilung |
- | + | ||
- | 3. Abstimmungen erfolgen in der durch den Sitzungsleiter bestimmten Form. | + | |
- | + | ||
- | 4. Der Vorstand entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. | + | |
- | + | ||
- | 5. Die Geschäftsordnung kann mit Zustimmung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder geändert werden. | + | |
- | + | ||
- | ==== § 7 Aufgabenverteilung ==== | + | |
Der Vorstand verteilt seine Aufgaben wie folgt: | Der Vorstand verteilt seine Aufgaben wie folgt: | ||
a) Vorsitzender: | a) Vorsitzender: | ||
- | + | | |
- | | + | |
- | * Pressearbeit | + | |
* Vertretung nach Außen | * Vertretung nach Außen | ||
- | * Mitgliederverwaltung und Finanzen | + | * Mitgliederverwaltung und Finanzen |
+ | * Technische Koordination/ | ||
b) stellvertretende Vorsitzende: | b) stellvertretende Vorsitzende: | ||
- | |||
* Pressearbeit | * Pressearbeit | ||
* Vertretung nach Außen | * Vertretung nach Außen | ||
* Beteiligungsplattform(weiter)entwicklung | * Beteiligungsplattform(weiter)entwicklung | ||
- | |||
c) Schatzmeister: | c) Schatzmeister: | ||
- | |||
* Finanzen | * Finanzen | ||
* Mitgliederverwaltung | * Mitgliederverwaltung | ||
Zeile 66: | Zeile 64: | ||
d) stellvertretender Vorsitzender: | d) stellvertretender Vorsitzender: | ||
- | |||
* Technische Koordination/ | * Technische Koordination/ | ||
* Beteiligungsplattform(weiter)entwicklung | * Beteiligungsplattform(weiter)entwicklung | ||
- | ==== § 8 Niederschrift ==== | + | ===== § 3 Umlaufbeschlüsse |
- | + | | |
- | 1. Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung ist durch die Protokollführung schriftlich festzuhalten. | + | |
- | + | | |
- | 2. Das Protokoll wird mit einfacher Mehrheit von den Vorständen zur nächsten Vorstandssitzung bestätigt. | + | |
- | + | ||
- | ==== § 9 Aufzeichnung | + | |
- | 1. Zu jeder Vorstandssitzung fertigt der Vorstand eine Aufzeichnung an, die den Mitgliedern zusammen mit dem Protokoll zugänglich gemacht wird. | + | |
- | + | ||
- | 2. Sollte keine Aufzeichnung möglich sein, so ist der Grund im Protokoll zu nennen. | + | |
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- | + | ||
- | ==== § 10 Umlaufbeschlüsse | + | |
- | + | ||
- | 1. Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Diese werden | + | |
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- | 2. Die Laufzeit der Umlaufbeschlüsse beträgt 2 Tage. Sollte ein Vorstandsmitglied zur Abstimmung verhindert sein, kann es seine Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung innerhalb von 3 Tagen nach der Abstimmung den anderen Vorstandsmitgliedern per Mail mitteilen. | + | |
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- | 3. Alle Beschlüsse werden veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind sie zu erwähnen. | + | |
- | ==== § 11 Inkrafttreten ==== | + | ===== § 4 Inkrafttreten |
- | Diese Geschäftsordnung tritt am 23.11.2017 in Kraft. | + | Diese Geschäftsordnung tritt am 07.07.2018 in Kraft. |
verein/go-vorstand.txt · Zuletzt geändert: 02.05.2023 14:59 von Christian Beuster