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verein:go-vorstand

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verein:go-vorstand [14.03.2018 12:16] Christian Beusterverein:go-vorstand [14.07.2018 22:23] Christian Beuster
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 ====== Vorstandsgeschäftsordnung ====== ====== Vorstandsgeschäftsordnung ======
  
-==== § 1 Sitzungen ====+===== § 1 Sitzungen =====
  
-1. Vorstandssitzungen finden nach Bedarf des Vorstandes oder auf Verlangen der Mitglieder statt.+  - Vorstandssitzungen finden nach Bedarf des Vorstandes oder auf Verlangen der Mitglieder statt.
  
-==== § Tagesordnung ====+==== § 1a Tagesordnung ====
  
-1. Die Tagesordnung ist 2 Tage vor der Sitzung zu veröffentlichen.+  - Die Tagesordnung ist 2 Tage vor der Sitzung zu veröffentlichen
 +  - Tagesordnungspunkte können im Sitzungsverlauf von den anwesenden Vorstandsmitgliedern hinzugefügt werden. Dies ist im Protokoll eindeutig zu vermerken.
  
-2. Tagesordnungspunkte können im Sitzungsverlauf von den anwesenden Vorstandsmitgliedern hinzugefügt werden. Dies ist im Protokoll eindeutig zu vermerken.+==== § 1b Vertraulichkeit / Öffentlichkeit ====
  
-==== § 3 Vertraulichkeit / Öffentlichkeit ====+  - Die Sitzungen des Vorstandes sind öffentlich. 
 +  - Die Sitzung ist nicht öffentlich, wenn datenschutzrechtlich relevante Punkte behandelt werden oder die Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder dies begründet verlangt.
  
-1. Die Sitzungen des Vorstandes sind öffentlich.+==== § 1c Sitzungsleitung ====
  
-2. Die Sitzung ist nicht öffentlich, wenn datenschutzrechtlich relevante Punkte behandelt werden oder die Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder dies begründet verlangt.+  - Die Sitzungsleitung legen die Vorstandsmitglieder vor oder zu Beginn der Sitzung fest. 
 +  - Die Sitzungsleitung legt zu Beginn der Sitzung mindestens eine Protokollführung fest.
  
-==== § 4 Sitzungsleitung ====+==== § 1d Beschlussfähigkeit ====
  
-1. Die Sitzungsleitung legen die Vorstandsmitglieder vor oder zu Beginn der Sitzung fest.+  - Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend sind. 
 +  - Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung von der Sitzungsleitung festzustellen.
  
-2. Die Sitzungsleitung legt zu Beginn der Sitzung mindestens eine Protokollführung fest.+==== § 1e Abstimmung ====
  
-==== § 5 Beschlussfähigkeit ====+  - Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstandes berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen. 
 +  - Ausgenommen sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Zustimmung eines Finanzvorstandes notwendig. 
 +  - Abstimmungen erfolgen in der durch die Sitzungsleitung bestimmten Form. 
 +  - Der Vorstand entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. 
 +  - Die Geschäftsordnung kann mit Zustimmung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder geändert werden.
  
-1. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend sind.+==== § 1f Niederschrift ====
  
-2. Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung von der Sitzungsleitung festzustellen.+  - Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung ist durch die Protokollführung schriftlich festzuhalten. 
 +  - Das Protokoll wird mit einfacher Mehrheit von den Vorstandsmitgliedern im Umlauf oder zur nächsten Vorstandssitzung bestätigt.
  
-==== § 6 Abstimmung ====+==== § 1g Aufzeichnung ====
  
-1. Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstandes berechtigtEine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen.+  - Zu jeder Vorstandssitzung fertigt der Vorstand eine Aufzeichnung an, die den Mitgliedern zusammen mit dem Protokoll zugänglich gemacht wird. 
 +  - Sollte keine Aufzeichnung möglich sein, so ist der Grund im Protokoll zu nennen.
  
-2. Ausgenommen sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Zustimmung eines Finanzvorstandes notwendig. +===== § Aufgabenverteilung =====
- +
-3. Abstimmungen erfolgen in der durch den Sitzungsleiter bestimmten Form. +
- +
-4. Der Vorstand entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. +
- +
-5. Die Geschäftsordnung kann mit Zustimmung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder geändert werden. +
- +
-==== § Aufgabenverteilung ====+
  
 Der Vorstand verteilt seine Aufgaben wie folgt: Der Vorstand verteilt seine Aufgaben wie folgt:
  
 a) Vorsitzender: Christian Beuster a) Vorsitzender: Christian Beuster
- +  ListenpunktPressearbeit
-  Kontakt mit Stadtrat +
-  * Pressearbeit+
   * Vertretung nach Außen   * Vertretung nach Außen
-  * Mitgliederverwaltung und Finanzen+  * Mitgliederverwaltung und Finanzen (Stellvertretung) 
 +  * Technische Koordination/Konzeption (Stellvertretung)
  
 b) stellvertretende Vorsitzende: Astrid Gäbert b) stellvertretende Vorsitzende: Astrid Gäbert
- 
   * Pressearbeit   * Pressearbeit
   * Vertretung nach Außen   * Vertretung nach Außen
   * Beteiligungsplattform(weiter)entwicklung   * Beteiligungsplattform(weiter)entwicklung
- 
  
 c) Schatzmeister: Udo Schönemann c) Schatzmeister: Udo Schönemann
- 
   * Finanzen   * Finanzen
   * Mitgliederverwaltung   * Mitgliederverwaltung
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 d) stellvertretender Vorsitzender: Thomas Sänger d) stellvertretender Vorsitzender: Thomas Sänger
- 
   * Technische Koordination/Konzeption   * Technische Koordination/Konzeption
   * Beteiligungsplattform(weiter)entwicklung   * Beteiligungsplattform(weiter)entwicklung
  
-==== § 8 Niederschrift ==== +===== § 3 Umlaufbeschlüsse ===== 
- +  Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Diese werden vereinsöffentlich abgestimmt, sofern sie keine datenschutzrelevanten Informationen beinhalten. 
-1. Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung ist durch die Protokollführung schriftlich festzuhalten. +  Die Laufzeit der Umlaufbeschlüsse beträgt 2 Tage. Sollte ein Vorstandsmitglied zur Abstimmung verhindert sein, kann es seine Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung innerhalb von 3 Tagen nach der Abstimmung den anderen Vorstandsmitgliedern per Mail mitteilen. 
- +  Alle Beschlüsse werden veröffentlicht.
-2. Das Protokoll wird mit einfacher Mehrheit von den Vorständen zur nächsten Vorstandssitzung bestätigt. +
- +
-==== § 9 Aufzeichnung ==== +
-1. Zu jeder Vorstandssitzung fertigt der Vorstand eine Aufzeichnung an, die den Mitgliedern zusammen mit dem Protokoll zugänglich gemacht wird. +
- +
-2. Sollte keine Aufzeichnung möglich sein, so ist der Grund im Protokoll zu nennen. +
- +
- +
-==== § 10 Umlaufbeschlüsse ==== +
- +
-1. Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Diese werden auf der Beteiligungsplattform öffentlich abgestimmt, sofern sie keine Datenschutz relevanten Informationen beinhalten. +
- +
-2. Die Laufzeit der Umlaufbeschlüsse beträgt 2 Tage. Sollte ein Vorstandsmitglied zur Abstimmung verhindert sein, kann es seine Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung innerhalb von 3 Tagen nach der Abstimmung den anderen Vorstandsmitgliedern per Mail mitteilen. +
- +
-3. Alle Beschlüsse werden veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind sie zu erwähnen.+
  
-==== § 11 Inkrafttreten ====+===== § Inkrafttreten =====
  
-Diese Geschäftsordnung tritt am 13.03.2018 in Kraft.+Diese Geschäftsordnung tritt am 07.07.2018 in Kraft.
verein/go-vorstand.txt · Zuletzt geändert: 02.05.2023 14:59 von Christian Beuster

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