verein:go-vorstand
Inhaltsverzeichnis
Vorstandsgeschäftsordnung
§ 1 Sitzungen
- Vorstandssitzungen finden nach Bedarf des Vorstandes oder auf Verlangen der Mitglieder statt.
§ 1a Tagesordnung
- Die Tagesordnung ist 2 Tage vor der Sitzung zu veröffentlichen.
- Tagesordnungspunkte können im Sitzungsverlauf von den anwesenden Vorstandsmitgliedern hinzugefügt werden. Dies ist im Protokoll eindeutig zu vermerken.
§ 1b Vertraulichkeit / Öffentlichkeit
- Die Sitzungen des Vorstandes sind öffentlich.
- Die Sitzung ist nicht öffentlich, wenn datenschutzrechtlich relevante Punkte behandelt werden oder die Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder dies begründet verlangt.
§ 1c Sitzungsleitung
- Die Sitzungsleitung legen die Vorstandsmitglieder vor oder zu Beginn der Sitzung fest.
- Die Sitzungsleitung legt zu Beginn der Sitzung mindestens eine Protokollführung fest.
§ 1d Beschlussfähigkeit
- Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend sind.
- Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung von der Sitzungsleitung festzustellen.
§ 1e Abstimmung
- Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstandes berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen.
- Ausgenommen sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Zustimmung eines Finanzvorstandes notwendig.
- Abstimmungen erfolgen in der durch die Sitzungsleitung bestimmten Form.
- Der Vorstand entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
- Die Geschäftsordnung kann mit Zustimmung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder geändert werden.
§ 1f Niederschrift
- Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung ist durch die Protokollführung schriftlich festzuhalten.
- Das Protokoll wird mit einfacher Mehrheit von den Vorstandsmitgliedern im Umlauf oder zur nächsten Vorstandssitzung bestätigt.
§ 1g Aufzeichnung
- Zu jeder Vorstandssitzung fertigt der Vorstand eine Aufzeichnung an, die den Mitgliedern zusammen mit dem Protokoll zugänglich gemacht wird.
- Sollte keine Aufzeichnung möglich sein, so ist der Grund im Protokoll zu nennen.
§ 2 Aufgabenverteilung
Der Vorstand verteilt seine Aufgaben wie folgt:
a) Vorsitzender: Christian Beuster
- Pressearbeit
- Vertretung nach Außen
- Mitgliederverwaltung und Finanzen (Stellvertretung)
- Technische Koordination/Konzeption (Stellvertretung)
b) Schatzmeister: Udo Schönemann
- Finanzen
- Mitgliederverwaltung
- Kommunikation mit Mitgliedern
c) stellvertretender Vorsitzender: Thomas Sänger
- Technische Koordination/Konzeption
- Beteiligungsplattform(weiter)entwicklung
§ 3 Umlaufbeschlüsse
- Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Diese werden vereinsöffentlich abgestimmt, sofern sie keine datenschutzrelevanten Informationen beinhalten.
- Die Laufzeit der Umlaufbeschlüsse beträgt 2 Tage. Sollte ein Vorstandsmitglied zur Abstimmung verhindert sein, kann es seine Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung innerhalb von 3 Tagen nach der Abstimmung den anderen Vorstandsmitgliedern per Mail mitteilen.
- Alle Beschlüsse werden veröffentlicht.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 15.04.2023 in Kraft.
verein/go-vorstand.txt · Zuletzt geändert: 02.05.2023 14:59 von Christian Beuster